Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Anspruch? (2026)
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Anspruch?
Einen Anspruch auf die Bescheinigung haben Sie nicht. Der BGH hat entschieden, dass die Ausstellung freiwillig ist (VIII ZR 238/08).
Anspruch haben Sie nur auf eine Quittung über gezahlte Miete (§ 368 BGB), und die taugt als Nachweis genauso. Sammeln Sie Ihre Zahlungsnachweise deshalb von Anfang an selbst.
§ 368 Satz 1 BGBIn 60 Sekunden
Die Bescheinigung bestätigt, dass Sie beim alten Vermieter keine offenen Mietschulden hinterlassen: mehr nicht.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht: Der BGH hat die Ausstellung 2009 ausdrücklich als freiwillig eingeordnet (Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08).
Auf eine Quittung über jede gezahlte Miete haben Sie dagegen ein Recht (§ 368 BGB): kostenlos und vom neuen Vermieter anerkannt.
Kontoauszüge belegen Ihre Mietzahlungen ebenso und liegen Ihnen ohnehin vor.
Eine gesetzliche Gebührenobergrenze gibt es nicht; üblich sind rund 15 bis 30 Euro, teils bis etwa 50 Euro. Wer einen fertigen Vordruck zum Unterschreiben vorlegt, zahlt oft gar nichts.
Geben Sie nie die vollständige SCHUFA-Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO heraus, sondern nur die dafür vorgesehene Bonitätsauskunft.
Der Gesetzestext
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
Bescheinigung, Quittung oder Kontoauszug?
Drei Wege, dasselbe zu belegen, mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlicher Sicherheit:
| Mietschuldenfreiheitsbescheinigung | Mietquittung (§ 368 BGB) | Kontoauszug | |
|---|---|---|---|
| Anspruch? | Nein (BGH VIII ZR 238/08) | Ja, § 368 BGB | Liegt ohnehin vor |
| Was wird belegt? | Keine offenen Mietschulden | Eine konkrete Zahlung | Alle Mietüberweisungen |
| Kosten | Bis ~50 € möglich | Kostenlos | Kostenlos |
| Beim neuen Vermieter | Gern gesehen, nicht Pflicht | Anerkannter Nachweis | Anerkannter Nachweis |
Darf ein neuer Vermieter sie verlangen?
Verlangen darf er sie. Bekommen muss er sie nicht. Da kein Anspruch auf Ausstellung besteht, kann Ihr alter Vermieter sie schlicht verweigern, und niemand kann ihn dazu zwingen. Ein neuer Vermieter, der auf der Bescheinigung besteht, verlangt damit etwas, das Sie unter Umständen gar nicht beschaffen können.
In der Praxis akzeptieren die meisten Vermieter deshalb Kontoauszüge oder Quittungen. Bieten Sie diese aktiv an, statt auf ein Dokument zu warten, das Ihr alter Vermieter freiwillig ausstellen müsste.
Häufige Fehler
Es gibt keinen Anspruch, sichern Sie Ihre Zahlungsnachweise selbst, und zwar von Anfang an.
Darauf haben Sie ein Recht, auch wenn der Vermieter die Bescheinigung verweigert.
Die Quittung belegt eine einzelne Zahlung, die Bescheinigung die Schuldenfreiheit insgesamt.
Eine Obergrenze gibt es nicht, verhandeln Sie, oder legen Sie einen fertigen Vordruck zur Unterschrift vor.
Für die Bewerbung genügt die Bonitätsauskunft; die Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO enthält weit mehr, als der Vermieter wissen darf.
Nächste Schritte
Kontoauszüge der letzten 12 Monate zusammenstellen: sie belegen jede Mietzahlung.
Fehlt etwas, die Quittung nach § 368 BGB verlangen; darauf haben Sie ein Recht.
Um die Bescheinigung höflich und früh bitten, am besten mit fertigem Vordruck, solange das Verhältnis gut ist.
Bonitätsauskunft (nicht die vollständige Selbstauskunft) für die Bewerbung besorgen.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Nein. Der BGH hat mit Urteil vom 30.09.2009 (VIII ZR 238/08) entschieden, dass Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung haben. Der Vermieter stellt sie freiwillig aus. Einen Anspruch haben Sie nur auf eine Quittung über gezahlte Miete nach § 368 BGB.
Muss mein alter Vermieter die Bescheinigung ausstellen?
Nein, es besteht keine Pflicht. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ausstellung ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist. Verweigert der Vermieter die Bescheinigung, können Sie stattdessen eine Quittung über Ihre Mietzahlungen verlangen (§ 368 BGB).
Was kostet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Da keine gesetzliche Pflicht besteht, darf der Vermieter für die freiwillige Ausstellung eine Aufwandsgebühr verlangen. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. In der Praxis liegen die Gebühren meist zwischen rund 15 und 30 Euro; in gefragten Lagen werden teils bis zu etwa 50 Euro verlangt. Unterschreibt der Vermieter nur einen vorbereiteten Vordruck, lässt sich die Gebühr oft vermeiden oder gering halten.
Was ist der Unterschied zur Mietquittung?
Eine Mietquittung nach § 368 BGB bestätigt nur, dass eine bestimmte Zahlung erfolgt ist. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geht weiter: Sie bestätigt, dass insgesamt keine offenen Mietschulden bestehen. Auf die Quittung haben Sie einen Anspruch, auf die Bescheinigung nicht.
Darf ein neuer Vermieter die Bescheinigung verlangen?
Ein neuer Vermieter darf danach fragen, hat aber keinen Anspruch darauf – und Sie müssen sie nicht vorlegen. Sie können stattdessen Mietquittungen (§ 368 BGB), Kontoauszüge oder eine SCHUFA-Bonitätsauskunft anbieten, um Ihre Zuverlässigkeit zu belegen.
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