Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: haben Sie Anspruch?

Was die Bescheinigung bestätigt, ob der Vermieter sie ausstellen muss und was stattdessen genauso gut funktioniert.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Einen Anspruch auf die Bescheinigung haben Sie nur, wenn er im Mietvertrag steht, der Vermieter stellt sie sonst freiwillig aus. Auf eine Quittung über gezahlte Miete haben Sie dagegen ein Recht, und Kontoauszüge belegen jede Zahlung genauso gut.

Wie weisen Sie Ihre Mietzahlungen nach?

Die meisten neuen Vermieter wollen nur sehen, dass Sie Ihre Miete bezahlt haben. Dafür gibt es mehrere Wege.

  1. 1

    Kontoauszüge

    Stellen Sie die Kontoauszüge der letzten 12 Monate zusammen.

  2. 2

    Quittung

    Fehlt etwas, verlangen Sie eine Quittung über die gezahlte Miete.

  3. 3

    Früh fragen

    Bitten Sie früh und höflich um die Bescheinigung, am besten mit einem fertigen Vordruck zum Unterschreiben.

  4. 4

    Kosten

    Meist rund 15 bis 30 Euro, denn eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.

  5. 5

    Keine Pflicht

    Ein neuer Vermieter darf nach der Bescheinigung fragen, aber Sie müssen sie nicht vorlegen.

  6. 6

    SCHUFA

    Geben Sie nur die dafür vorgesehene Bonitätsauskunft heraus, nie die vollständige Selbstauskunft.

Warum das wichtig ist

Nach § 368 BGB muss der Vermieter Ihnen auf Verlangen eine schriftliche Quittung über gezahlte Miete geben. Die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist dagegen freiwillig, solange der Mietvertrag nichts anderes sagt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Meist rund 15 bis 30 Euro, in gefragten Lagen teils bis etwa 50 Euro, denn eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Mit einem fertigen Vordruck lässt sich die Gebühr oft vermeiden oder klein halten.

Was ist der Unterschied zur Mietquittung?

Die Quittung nach § 368 BGB bestätigt eine bestimmte Zahlung, die Bescheinigung, dass insgesamt keine Mietschulden offen sind. Auf die Quittung haben Sie einen Anspruch, auf die Bescheinigung nicht.

Muss ich dem neuen Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vorlegen?

Nein. Ein neuer Vermieter darf danach fragen, aber Sie müssen sie nicht vorlegen. Die meisten akzeptieren Kontoauszüge oder Quittungen.

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