Schäden nach dem Einzug entdeckt: Gibt es eine Frist?
Warum die 14 Tage ein Mythos sind, was das Gesetz wirklich verlangt und wie Sie Schäden für den Auszug festhalten.
Eine Frist von 14 Tagen gibt es nicht. Melden Sie einen Schaden unverzüglich und schriftlich. Halten Sie ihn mit Fotos fest, damit er Ihnen beim Auszug nicht angelastet wird.
Was in Ihren Nachtrag gehört
Ein kurzer, klarer Nachtrag zum Einzugsprotokoll reicht. Diese Punkte machen ihn brauchbar.
- 1
Raum und Stelle
Zum Beispiel: Bad, Waschbecken, Riss links unten, etwa 5 cm.
- 2
Datum der Entdeckung
Der Tag, an dem Sie den Schaden bemerkt haben.
- 3
Fotos
Ein Foto aus der Nähe und eines, das den ganzen Raum zeigt.
- 4
Bitte um Reparatur
Wenn der Schaden die Nutzung stört, bitten Sie um Beseitigung.
- 5
Bitte um Bestätigung
Der Vermieter soll den Eingang bestätigen oder den Nachtrag gegenzeichnen.
- 6
Zugangsbeleg
E-Mail mit Antwort, Einwurf-Einschreiben oder Übergabe gegen Unterschrift.
Warum das wichtig ist
Will der Vermieter beim Auszug etwas von der Kaution abziehen, muss er beweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist (BGH, 10.11.2004, XII ZR 71/01). Ein datierter Nachtrag mit Fotos aus den ersten Tagen macht das für einen alten Schaden kaum möglich.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich Mängel nach dem Einzug innerhalb von 14 Tagen melden?
Nein, diese Frist steht in keinem Gesetz. Sie müssen einen Mangel aber unverzüglich melden, sobald Sie ihn bemerken (§ 536c BGB).
Kann ich das Einzugsprotokoll nachträglich ergänzen?
Ja, mit einem schriftlichen Nachtrag an den Vermieter. Bitten Sie ihn, den Eingang zu bestätigen, und bewahren Sie den Beleg auf.
Werden mir alte Schäden beim Auszug angerechnet?
Nur, wenn der Vermieter beweist, dass sie während Ihrer Mietzeit entstanden sind. Ihre Fotos und Ihr Nachtrag zeigen, dass sie schon beim Einzug da waren.
Mehr dazu
Auch zum Thema: Kratzer im Parkett beim Auszug: was Mieter zahlen müssenRauchen in der Mietwohnung: was Sie beim Auszug zahlenSchlüssel verloren als Mieter: wer zahlt die Schließanlage?Auszug aus dem Studentenwohnheim: Abnahme und KautionAlle Ratgeber: Übergabe & Besichtigung
Gerade eingezogen?
Gehen Sie jetzt durch jeden Raum, solange die Wohnung noch leer oder halb eingerichtet ist. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
Nachweis erstellen