Schäden nach dem Einzug entdeckt: Gibt es eine Frist?

Warum die 14 Tage ein Mythos sind, was das Gesetz wirklich verlangt und wie Sie Schäden für den Auszug festhalten.

BildProof RedaktionAktualisiert 1.10.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Eine Frist von 14 Tagen gibt es nicht. Melden Sie einen Schaden unverzüglich und schriftlich. Halten Sie ihn mit Fotos fest, damit er Ihnen beim Auszug nicht angelastet wird.

Was in Ihren Nachtrag gehört

Ein kurzer, klarer Nachtrag zum Einzugsprotokoll reicht. Diese Punkte machen ihn brauchbar.

  1. 1

    Raum und Stelle

    Zum Beispiel: Bad, Waschbecken, Riss links unten, etwa 5 cm.

  2. 2

    Datum der Entdeckung

    Der Tag, an dem Sie den Schaden bemerkt haben.

  3. 3

    Fotos

    Ein Foto aus der Nähe und eines, das den ganzen Raum zeigt.

  4. 4

    Bitte um Reparatur

    Wenn der Schaden die Nutzung stört, bitten Sie um Beseitigung.

  5. 5

    Bitte um Bestätigung

    Der Vermieter soll den Eingang bestätigen oder den Nachtrag gegenzeichnen.

  6. 6

    Zugangsbeleg

    E-Mail mit Antwort, Einwurf-Einschreiben oder Übergabe gegen Unterschrift.

Warum das wichtig ist

Will der Vermieter beim Auszug etwas von der Kaution abziehen, muss er beweisen, dass der Schaden während Ihrer Mietzeit entstanden ist (BGH, 10.11.2004, XII ZR 71/01). Ein datierter Nachtrag mit Fotos aus den ersten Tagen macht das für einen alten Schaden kaum möglich.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich Mängel nach dem Einzug innerhalb von 14 Tagen melden?

Nein, diese Frist steht in keinem Gesetz. Sie müssen einen Mangel aber unverzüglich melden, sobald Sie ihn bemerken (§ 536c BGB).

Kann ich das Einzugsprotokoll nachträglich ergänzen?

Ja, mit einem schriftlichen Nachtrag an den Vermieter. Bitten Sie ihn, den Eingang zu bestätigen, und bewahren Sie den Beleg auf.

Werden mir alte Schäden beim Auszug angerechnet?

Nur, wenn der Vermieter beweist, dass sie während Ihrer Mietzeit entstanden sind. Ihre Fotos und Ihr Nachtrag zeigen, dass sie schon beim Einzug da waren.

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