Wer zahlt einen Gutachter bei der Wohnungsübergabe?
Privatgutachter, gerichtlicher Sachverständiger und warum der Übergabetag selbst zählt.
Einen privaten Gutachter bezahlt zunächst, wer ihn beauftragt, die Kosten kommen nur bei einer erfolgreichen Forderung zurück. Einen gerichtlichen Sachverständigen gibt es im selbständigen Beweisverfahren (§ 485 ZPO), dessen Kosten der Antragsteller vorschießt.
Welcher Gutachter, wer zahlt?
Es gibt zwei Wege zu einem Gutachten, und beide kosten zunächst den, der sie wählt.
- 1
Privatgutachter des Vermieters
Bezahlt der Vermieter. Zurückverlangen kann er die Kosten nur, wenn seine Forderung Erfolg hat.
- 2
Ihr eigener Privatgutachter
Bezahlen Sie. Zurück bekommen Sie die Kosten nur, wenn Sie mit Ihrer Sicht durchdringen und das Gutachten dafür nötig war.
- 3
Selbständiges Beweisverfahren
Das Gericht bestellt einen Sachverständigen (§ 485 ZPO). Der Antragsteller schießt die Kosten vor.
- 4
Kosten am Ende
Wer im Hauptverfahren verliert, trägt die notwendigen Kosten der Gegenseite (§ 91 ZPO).
- 5
Zeitpunkt
Ein Gutachten hilft nur, solange die Wohnung noch im Zustand des Übergabetags ist.
- 6
Beim Termin dabei sein
Gehen Sie zum Termin des Gutachters mit und halten Sie fest, was er sich ansieht.
Warum das wichtig ist
Ein Gutachter kann nur bewerten, was er am Tag seines Besuchs sieht. Ob ein Schaden in Ihrer Mietzeit entstanden ist, entscheidet sich am Zustand beim Einzug und am Übergabetag.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter des Vermieters bezahlen?
Nicht von vornherein. Die Kosten können nur dann auf Sie zukommen, wenn der Vermieter mit seiner Forderung Erfolg hat und das Gutachten dafür nötig war. Scheitert er, trägt er seinen Gutachter selbst.
Muss ich den Gutachter in die Wohnung lassen?
Solange Sie noch wohnen, gelten dieselben Regeln wie für jeden Termin: konkreter Anlass und rechtzeitige Ankündigung. Nach der Rückgabe entscheidet der Vermieter, wer die Wohnung betritt.
Was bringt ein Gutachten Monate nach der Übergabe?
Oft wenig. Ist renoviert worden oder der Nachmieter eingezogen, kann der Gutachter den Zustand am Übergabetag nicht mehr feststellen. Dann zählt, was an diesem Tag festgehalten wurde.
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Steht Ihre Übergabe bald an?
Halten Sie den Zustand jedes Raums am Übergabetag fest, bevor renoviert wird oder jemand einzieht. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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