WG-Zimmer: Übergabeprotokoll richtig machen (2026)
WG-Zimmer: Übergabeprotokoll richtig machen
Ein eigenes Protokoll über das Zimmer und die Gemeinschaftsräume, unterschrieben von Ihnen und der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter.
Die Rückgabepflicht aus § 546 Abs. 1 BGB gilt auch im Untermietverhältnis, nur richtet sie sich gegen die Hauptmieter:in statt gegen den Vermieter. Für normale Abnutzung haften Sie nicht (§ 538 BGB), aber ohne festgehaltenen Anfangszustand fehlt der Maßstab, an dem sich das später messen lässt.
§ 546 Abs. 1 BGBIn 60 Sekunden
In der WG übergeben Sie an eine Privatperson: Vertragspartner ist die Hauptmieter:in, nicht der Vermieter. Die Rückgabepflicht des § 546 Abs. 1 BGB richtet sich entsprechend gegen sie.
Das Protokoll muss beides erfassen, das Zimmer und die mitgenutzten Räume. Nur so lässt sich später trennen, was Ihnen zuzurechnen ist und was der ganzen WG.
Für normale Abnutzung haften Sie nicht (§ 538 BGB). Dokumentiert werden muss der Zustand trotzdem, sonst fehlt beim Auszug der Vergleichsmaßstab.
Ist das Zimmer möbliert übergeben worden, gehört das Inventar mit in das Protokoll: Stück für Stück, mit Zustand. Sonst wird beim Auszug über den Schrank gestritten, den es vorher schon gab.
Ohne Einzugsprotokoll steht beim Auszug Ihre Erinnerung gegen die der Hauptmieter:in, und die Kaution liegt bei ihr.
Der Gesetzestext
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. Im Untermietverhältnis gilt das im Verhältnis zur Hauptmieter:in: Sie geben das Zimmer an sie zurück, sie schuldet die Rückgabe der ganzen Wohnung an den Vermieter.
Was ins Protokoll gehört
| Bereich | Wer nutzt ihn | Was festzuhalten ist |
|---|---|---|
| Das Zimmer | Sie allein | Wände, Boden, Fenster, Heizkörper, vorhandene Schäden mit Foto |
| Küche, Bad, Flur | die ganze WG | Zustand bei Ihrem Einzug, damit Ihnen später nichts Gemeinsames allein angelastet wird |
| Möbel und Inventar | Sie, aber es gehört der WG | Stückliste mit Zustand, sonst wird über vorhandene Möbel gestritten |
Warum die WG-Übergabe anders läuft als die Wohnungsübergabe
Bei einer normalen Wohnungsübergabe steht Ihnen ein Vermieter gegenüber, der eine Kaution auf einem getrennten Konto führt und eine Abrechnung schreibt. In der WG steht Ihnen eine Privatperson gegenüber, die Ihre Kaution im Zweifel auf dem eigenen Girokonto liegen hat und die selbst gerade auszieht. Es gibt keine Verwaltung, an die man sich wenden kann, und keinen Vorgang, der irgendwo aktenkundig wird.
Deshalb ersetzt das Protokoll hier zwei Dinge auf einmal: den Nachweis über den Zustand und die Ordnung, die sonst der Vermieter mitbringt.
Den Zustand von Zimmer und Gemeinschaftsräumen halten Sie vor der Schlüsselübergabe mit BildProof fest: jeden Raum scannen, versiegelt, 9,99 € pro Wohnung.
Welches Vertragsmodell Ihre WG überhaupt hat und wer dem Vermieter gegenüber haftet, steht im Ratgeber WG und Untermiete. Wie Sie die Kaution danach von der Hauptmieter:in zurückbekommen, in Kaution vom Hauptmieter zurückbekommen.
Was das für die beiden Seiten heißt
- Bestehen Sie auf einem Protokoll beim Einzug, nicht erst beim Auszug.
- Lassen Sie die Gemeinschaftsräume mit aufnehmen, nicht nur Ihr Zimmer.
- Halten Sie Zählerstände fest, wenn Sie anteilig für Nebenkosten aufkommen.
- Nehmen Sie eine eigene Kopie mit, unterschrieben von beiden Seiten.
- Als Hauptmieter:in haften Sie dem Vermieter für die ganze Wohnung, auch für dieses Zimmer.
- Ein Protokoll pro Wechsel ist Ihr eigener Nachweis, nicht eine Gefälligkeit gegenüber der einziehenden Person.
- Führen Sie die Protokolle über die Jahre lückenlos, sonst tragen Sie am Ende jeden Schaden allein.
- Übergeben Sie möbliert, dann führen Sie das Inventar schriftlich.
Häufige Fehler
Die Küche ist der Ort, an dem beim Auszug wirklich gestritten wird, und sie steht in keinem Protokoll.
Die Mitbewohner:in von heute ist die Gegenseite von übermorgen, und die Kaution liegt bei ihr.
Ein Auszugsprotokoll ohne Einzugsprotokoll zeigt einen Zustand, aber nicht, wer ihn verursacht hat.
Nächste Schritte
Vor dem Einzug einen Termin mit der Hauptmieter:in ausmachen, an dem beide durch die Wohnung gehen.
Zimmer und Gemeinschaftsräume erfassen, mit Datum und Fotos, nicht nur mit Häkchen.
Möbliertes Inventar als Stückliste anhängen, mit Zustand je Stück.
Beide unterschreiben, jede Seite bekommt eine Kopie.
Beim Auszug denselben Rundgang wiederholen und die beiden Stände vergleichen.
Häufige Fragen
Braucht man in einer WG überhaupt ein Übergabeprotokoll?
Ja, und dort besonders. Die Kaution für ein WG-Zimmer geht meist an die Hauptmieter:in, oft in bar und ohne Beleg, und es gibt kein Kautionskonto und keine Hausverwaltung dazwischen. Beim Auszug entscheidet deshalb allein, was dokumentiert ist. Ein Protokoll über Zimmer und Gemeinschaftsräume ist die einzige gemeinsame Grundlage, die beide Seiten später haben.
Wer unterschreibt das Protokoll, die Hauptmieter:in oder der Vermieter?
Die Hauptmieter:in. Im Untermietverhältnis ist sie Ihre Vermieterin: Sie schließen den Vertrag mit ihr, zahlen die Kaution an sie und geben das Zimmer nach § 546 Abs. 1 BGB an sie zurück. Der Vermieter ist an Ihrem Untermietverhältnis nicht beteiligt, er hat nur der Untervermietung zugestimmt.
Müssen Küche und Bad wirklich mit ins Protokoll?
Ja. Sie nutzen diese Räume mit, und beim Auszug wird über sie gestritten. Steht nur Ihr Zimmer im Protokoll, lässt sich nicht mehr zeigen, ob der Fleck im Küchenboden bei Ihrem Einzug schon da war. Halten Sie die Gemeinschaftsräume deshalb zum selben Zeitpunkt fest wie das Zimmer.
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