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Brandloch und gesprungenes Ceranfeld: was der Gast zahlt

Das Wichtigste in Kürze

Brandloch und gesprungenes Ceranfeld: was der Gast zahlt

Brandlöcher und ein gesprungenes Ceranfeld sind vom Gast zu ersetzen. Beim Kochfeld ist meist nur die Platte geschuldet, nicht das ganze Gerät.

Beide Schäden sind eindeutig sichtbar und trotzdem oft strittig, weil Haarrisse und kleine Brandspuren auch älter sein können und niemand sie vorher geprüft hat.

Allgemeines Schuldrecht, §§ 280, 249 BGB

In 60 Sekunden

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Ein Sprung in der Glaskeramik entsteht fast immer durch einen Schlag oder einen heruntergefallenen Topf und ist damit dem Gast zuzurechnen, wenn er neu ist.

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Geschuldet ist der Austausch der Platte, nicht ein neues Kochfeld, solange die Elektronik intakt ist. Ein Angebot des Fachbetriebs sollte das ausweisen.

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Brandlöcher in Textilien, Arbeitsplatten oder Böden sind punktuelle Schäden. Auch hier gilt: Ausbesserung vor Erneuerung der ganzen Fläche.

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Haarrisse in Glaskeramik sind schwer zu datieren. Ohne Aufnahme des Kochfelds von vor dem Aufenthalt wird der Gast einwenden, der Riss sei schon dagewesen, und das ist oft nicht zu widerlegen.

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Ein Kochfeld gehört zu den wenigen Stellen, die bei einer Aufnahme regelmäßig vergessen werden, obwohl der Schaden dort teuer ist.

Rechtlicher Rahmen

Zu ersetzen ist der zur Wiederherstellung erforderliche Aufwand. Erforderlich ist regelmäßig die Instandsetzung des beschädigten Teils, nicht die Erneuerung der gesamten Sache, solange die Instandsetzung möglich und verhältnismäßig ist. Ein Abzug neu für alt ist zu berücksichtigen.

Sinngemäß · Allgemeines Schuldrecht, §§ 280, 249 BGB

Was geschuldet ist

Nicht durchsetzbarDurchsetzbar
neues Kochfeld bei intakter ElektronikAustausch der Glaskeramikplatte
neue Arbeitsplatte wegen eines BrandflecksAusbesserung oder Teilstück
Neupreis ohne AltersabzugZeitwert mit Abzug neu für alt

Wie Sie Bodenschäden abgrenzen, steht in Kratzer und Flecken im Boden; wie Sie den Nachweis führen, in Schaden in der Ferienwohnung nachweisen.

Häufige Fehler

Ein neues Kochfeld abrechnen

Geschuldet ist die Platte, solange die Elektronik intakt ist.

Das Kochfeld bei der Aufnahme auslassen

Genau dort entstehen teure Schäden, die sich ohne Vorher-Bild nicht zuordnen lassen.

Die ganze Arbeitsplatte fordern

Bei einem punktuellen Brandfleck ist die Ausbesserung geschuldet.

Nächste Schritte

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Kochfeld, Arbeitsplatte und Textilien bei jedem Wechsel mit erfassen. Mit BildProof in etwa zwei Minuten pro Raum

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Ein Angebot einholen, das Plattentausch und Gerätetausch getrennt ausweist.

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Bei Ersatz das Alter des Geräts offenlegen.

Häufige Fragen

Muss der Gast ein komplett neues Kochfeld zahlen?

In aller Regel nicht. Geschuldet ist der Austausch der beschädigten Glaskeramikplatte, solange Elektronik und Rahmen intakt sind. Lassen Sie sich ein Angebot geben, das beides getrennt ausweist. Nur wenn ein Plattentausch technisch nicht vorgesehen oder teurer als ein Gerätetausch ist, ist das Gerät geschuldet.

Der Gast sagt, der Riss war schon da. Was jetzt?

Dann brauchen Sie eine Aufnahme des Kochfelds von vor dem Aufenthalt. Haarrisse in Glaskeramik lassen sich nicht datieren, und ohne Vergleichsbild bleibt der Einwand stehen. Genau deshalb gehört das Kochfeld in jede Aufnahme, obwohl es meist vergessen wird.

Was gilt bei einem Brandloch in der Arbeitsplatte?

Dasselbe Prinzip: Geschuldet ist die Beseitigung des konkreten Schadens. Lässt sich die Stelle ausbessern oder ein Teilstück tauschen, geht das der Erneuerung der ganzen Platte vor. Vom Betrag ist das Alter abzuziehen.

Quellen

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.