Kaution für die Ferienwohnung: erlaubt, und in welcher Höhe
Kaution für die Ferienwohnung: erlaubt, und in welcher Höhe
Bei der Ferienwohnung dürfen Sie eine Kaution vereinbaren. Die Grenze des § 551 BGB für Wohnraum gilt hier nicht, die Begründungspflicht beim Abzug aber schon.
Anders als bei Dauermietverhältnissen ist die Höhe nicht gedeckelt. Sie muss aber vor der Buchung vereinbart und nach dem Aufenthalt zügig abgerechnet werden.
§ 551 BGB, allgemeines SchuldrechtIn 60 Sekunden
Die Begrenzung auf drei Monatsmieten aus § 551 BGB betrifft Wohnraummietverhältnisse. Für die touristische Ferienwohnung gilt sie nicht.
Die Kaution muss vor der Buchung vereinbart sein. Eine erst bei Anreise verlangte Sicherheit ist keine wirksame Vereinbarung.
Sie ist keine Anzahlung: Sie wird nicht auf den Preis angerechnet, sondern nach dem Aufenthalt zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.
Jeder Abzug ist einzeln zu beziffern und zu belegen. Eine pauschale Einbehaltung ohne Aufstellung ist nicht durchsetzbar.
Auch hier liegt die Beweislast bei Ihnen. Ein Abzug setzt voraus, dass Sie den Schaden und seine Entstehung im Aufenthalt belegen können.
Rechtlicher Rahmen
Die Begrenzung der Mietsicherheit auf das Dreifache der Nettokaltmiete gilt für Mietverhältnisse über Wohnraum. Für kurzzeitige, touristische Überlassung gilt sie nicht. Unabhängig davon ist eine Sicherheit nach Vertragsende abzurechnen; Einbehalte setzen eine bezifferte und belegte Forderung voraus.
Ferienwohnung und Wohnraum im Vergleich
| Wohnraum (§ 551 BGB) | Ferienwohnung |
|---|---|
| höchstens drei Nettokaltmieten | keine gesetzliche Höchstgrenze |
| getrennte Anlage vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben |
| Abzug nur belegt | Abzug nur belegt |
Wie Airbnb die Kaution handhabt, steht in Airbnb-Kaution und Schäden; wie Sie einen Abzug belegen, in Schaden in der Ferienwohnung nachweisen.
Häufige Fehler
Sie muss vor der Buchung vereinbart sein.
Jeder Abzug ist einzeln zu beziffern und zu belegen.
Ohne offene Forderung ist zügig zurückzuzahlen.
Nächste Schritte
Kaution und Höhe vor der Buchung vereinbaren und ausweisen. Mit BildProof in etwa zwei Minuten pro Raum →
Nach dem Aufenthalt zügig abrechnen und die Aufstellung mitschicken.
Jeden Abzug mit Beleg und Zustandsnachweis unterlegen.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Eine gesetzliche Obergrenze wie bei Wohnraum gibt es für die touristische Ferienwohnung nicht. Üblich sind Beträge in der Größenordnung einer Übernachtung bis zu einigen hundert Euro. Eine Höhe, die in keinem Verhältnis zum Wert der Unterkunft steht, kann im Einzelfall angreifbar sein.
Muss ich die Kaution getrennt anlegen?
Die Pflicht zur getrennten Anlage aus § 551 BGB gilt für Wohnraummietverhältnisse, nicht für die kurzzeitige touristische Überlassung. Eine saubere buchhalterische Trennung ist trotzdem sinnvoll, schon um die Rückzahlung nachweisen zu können.
Wann muss ich zurückzahlen?
Zügig nach dem Aufenthalt, sobald Sie geprüft haben, ob Forderungen bestehen. Behalten Sie etwas ein, schicken Sie eine Aufstellung mit: Position, Betrag und Beleg. Ein Einbehalt ohne Begründung ist nicht durchsetzbar und führt regelmäßig zu Rückforderungen.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.