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Mieteinnahmen versteuern: der Überblick für Vermieter (2026)

Das Wichtigste in Kürze

Mieteinnahmen versteuern: der Überblick für Vermieter

Mieteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Versteuert wird aber nicht die Miete, sondern der Überschuss.

Von den Einnahmen ziehen Sie die Werbungskosten ab (§ 9 EStG), allen voran die Gebäude-AfA. Was übrig bleibt, versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Erklärt wird alles auf der Anlage V, auch ein Verlust.

§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

In 60 Sekunden

1

Steuerpflichtig ist der Überschuss: Mieteinnahmen minus Werbungskosten (§ 9 EStG). Eine Freigrenze für Mieteinnahmen gibt es nicht.

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Zu den Einnahmen zählen auch die umgelegten Nebenkosten. Sie sind kein durchlaufender Posten, sondern Einnahme, der die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten gegenüberstehen.

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Größter Kostenblock ist meist die Gebäude-AfA (§ 7 EStG): in der Regel 2 % des Gebäudeanteils pro Jahr, 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022.

4

Abgeschrieben wird ausschließlich das Gebäude. Der Anteil für Grund und Boden bleibt außen vor.

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Vom Darlehen sind nur die Schuldzinsen Werbungskosten, nicht die Tilgung. Die ist Vermögensbildung.

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Auch ein Verlust gehört in die Anlage V: Er mindert Ihre Steuer nur, wenn Sie ihn angeben.

Der Gesetzestext

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen.

Was Sie absetzen können, und was nicht

BereichAbsetzbar (Werbungskosten)Nicht absetzbar
ImmobilieGebäude-AfA (§ 7 EStG)der Kaufpreis selbst, er läuft über die AfA
DarlehenSchuldzinsen (Zinsanteil)die Tilgung (Vermögensbildung)
Nebenkostennicht umgelegte Kosten, Grundsteuer, Versicherung, Verwaltungumgelegte Kosten, soweit vom Mieter getragen
NutzungErhaltungsaufwendungen und Reparaturenprivat genutzte Anteile

Gerechnet an einem Beispiel

Eine vermietete Eigentumswohnung, Gebäudeanteil 200.000 Euro, Baujahr 1998:

Kaltmiete (12 × 800 €)9.600 €
umgelegte Nebenkosten2.400 €
= Einnahmen12.000 €
AfA (2 % von 200.000 €)− 4.000 €
Schuldzinsen− 3.000 €
tatsächliche Betriebskosten− 2.400 €
Grundsteuer, Versicherung, Verwaltung− 800 €
Reparatur− 1.200 €
Zu versteuernder Überschuss600 €

Von 12.000 Euro Einnahmen bleiben 600 Euro steuerpflichtig. Den Rest tragen die Werbungskosten. Das ist der Regelfall, kein Trick.

Wie viel AfA steht mir zu?

Die Gebäude-AfA verteilt die Anschaffungskosten des Gebäudes über die Nutzungsdauer. Welcher Satz gilt, hängt am Fertigstellungsjahr:

Gebäude / FallLinearer AfA-Satz
Wohngebäude, Fertigstellung ab 19252 % jährlich
Wohngebäude, Fertigstellung nach dem 31.12.20223 % jährlich
Wohngebäude, Fertigstellung vor 19252,5 % jährlich
Denkmal / Sanierungsgebiet (Sonder-AfA)erhöhte Sätze (§§ 7h, 7i EStG)

Maßgeblich ist immer der Gebäudeanteil des Kaufpreises. Den Anteil für Grund und Boden schreiben Sie nicht ab: er verbraucht sich nicht.

Was passiert bei einem Verlust?

Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, entsteht ein Werbungskostenüberschuss. Er wird mit Ihren übrigen Einkünften verrechnet und senkt Ihre Steuer, aber nur, wenn Sie ihn erklären.

Voraussetzung ist eine Überschusserzielungsabsicht: Wer dauerhaft Verluste schreibt, ohne dass auf Sicht ein Totalüberschuss zu erwarten ist, riskiert, dass das Finanzamt von Liebhaberei ausgeht und die Verluste nicht anerkennt. Bei langfristiger Vermietung zu ortsüblicher Miete wird die Absicht in der Regel unterstellt.

Häufige Fehler

Umgelegte Nebenkosten nicht angeben

Sie sind steuerpflichtige Einnahme. Wer sie weglässt, riskiert eine Schätzung des Finanzamts.

Die Tilgung als Kosten ansetzen

Nur der Zinsanteil des Darlehens ist Werbungskosten.

AfA auf Grund und Boden rechnen

Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudeanteil. Den Kaufpreis müssen Sie aufteilen.

Den Verlust verschweigen

Ein Werbungskostenüberschuss senkt Ihre Steuer nur, wenn er in der Anlage V erscheint.

Belege erst zum Abgabetermin sammeln

Ohne ganzjährige Aufzeichnung gehen Reparaturrechnungen und Zahlungsnachweise verloren, und damit absetzbare Werbungskosten.

Nächste Schritte

1

Einnahmen zusammenstellen: Kaltmiete plus umgelegte Nebenkosten, tatsächlich zugeflossen im Kalenderjahr.

2

Kaufpreis aufteilen in Grund und Boden und Gebäude, nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben.

3

Werbungskosten belegen: AfA, Schuldzinsen, Reparaturen, Versicherungen, Verwaltung, Grundsteuer.

4

Alles in die Anlage V eintragen, auch dann, wenn ein Verlust herauskommt.

Häufige Fragen

Muss ich Mieteinnahmen versteuern?

Ja. Mieteinnahmen aus vermietetem Wohnraum zählen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und sind einkommensteuerpflichtig. Versteuert wird allerdings nicht die Bruttomiete, sondern der Überschuss. Die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Erklärt wird das auf der Anlage V zur Einkommensteuererklärung. Nur bei vorübergehender Untervermietung von Teilen der eigenen Wohnung gilt eine Freigrenze von 520 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Steuer auf Mieteinnahmen?

Es gibt keinen eigenen Steuersatz für Mieteinnahmen. Der Überschuss aus Vermietung und Verpachtung wird mit Ihren übrigen Einkünften zusammengerechnet und mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert (progressiv, 2026 von 0 bis 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Wie viel Steuer anfällt, hängt also von Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Was kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen?

Absetzbar sind alle Werbungskosten (§ 9 EStG), die mit der Vermietung zusammenhängen: die Gebäude-AfA (§ 7 EStG), Schuldzinsen aus der Finanzierung, Erhaltungsaufwendungen (Reparaturen), nicht auf Mieter umgelegte Verwaltungs- und Nebenkosten, Grundsteuer, Versicherungen und Fahrtkosten. Nicht absetzbar sind die Darlehenstilgung und der Kaufpreis selbst: der Kaufpreis fließt nur über die AfA ein.

Was ist die AfA bei einer Mietimmobilie?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung, also die jährliche Abschreibung des Gebäudes. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Nutzungsdauer und ist meist der größte Werbungskostenposten. Nach § 7 Abs. 4 EStG beträgt sie bei Wohngebäuden in der Regel 2 Prozent jährlich, bei nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäuden 3 Prozent. Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden.

Was passiert, wenn die Vermietung einen Verlust macht?

Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, entsteht ein Werbungskostenüberschuss. Ein steuerlicher Verlust. Diesen können Sie mit Ihren anderen Einkünften (etwa dem Arbeitslohn) verrechnen und so Ihre Gesamtsteuer senken. Voraussetzung ist eine Überschusserzielungsabsicht; fehlt die dauerhafte Gewinnaussicht, kann das Finanzamt von Liebhaberei ausgehen und die Verluste streichen. Auch einen Verlust müssen Sie über die Anlage V erklären.

Quellen

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand des angegebenen Datums. Sie ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.