Glossar: Begriffe aus dem Mietrecht
Die Begriffe, die in Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Kautionsabrechnung immer wieder auftauchen, jeweils kurz erklärt. Mehr zu jedem Thema finden Sie in unseren Ratgebern.
A
- Abmahnung
- Die förmliche schriftliche Rüge, mit der eine Vertragsverletzung abgestellt werden soll, meist der Schritt vor einer Kündigung.
- Abnahme
- Die förmliche Übernahme der Wohnung durch den Vermieter beim Auszug, samt Begehung.
- Abnutzung
- Die Spuren des vertragsgemäßen Wohnens, für die der Mieter nicht aufkommen muss.
B
- Bedarfsausweis
- Ein Energieausweis, der auf dem rechnerischen Bedarf des Gebäudes beruht statt auf dem tatsächlichen Verbrauch.
- besenrein
- Geräumt und grob gereinigt, also ausgefegt und ohne groben Schmutz, keine Grundreinigung.
- Bestellerprinzip
- Wer den Makler bestellt, zahlt ihn, die Provision trägt die Seite, die den Auftrag erteilt hat.
- Betriebskosten
- Die laufenden Kosten des Gebäudes, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf.
- Betriebskostenabrechnung
- Die jährliche Abrechnung der laufenden Gebäudekosten gegen die geleisteten Vorauszahlungen.
- Beweislast
- Die Frage, welche Seite den strittigen Punkt beweisen muss.
E
- Eigenbedarf
- Der eigene Bedarf des Vermieters an der Wohnung, für sich, für Angehörige oder für den eigenen Haushalt.
- Eigenbedarfskündigung
- Eine Kündigung, weil der Vermieter die Wohnung für sich, für Angehörige oder für den eigenen Haushalt braucht.
- Einwurf-Einschreiben
- Ein Einschreiben, das in den Briefkasten eingeworfen wird und einen belegbaren Zustellnachweis hinterlässt.
- Einzugsprotokoll
- Die schriftliche Aufnahme des Wohnungszustands beim Einzug.
- Energieausweis
- Der Energieausweis des Gebäudes, der Mietinteressenten vorgelegt werden muss.
G
- Gewährleistung
- Die Haftung des Verkäufers oder Bauträgers für Mängel; bei einem Bauwerk verjähren die Ansprüche fünf Jahre nach der Abnahme.
H
- Härtefall
- Die Umstände, die den Auszug unzumutbar machen, etwa hohes Alter, schwere Krankheit oder eine Schwangerschaft.
- Hausgeld
- Der monatliche Betrag, den ein Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft zahlt.
- Heizkostenabrechnung
- Die jährliche Abrechnung der Heizkosten, überwiegend nach gemessenem Verbrauch verteilt.
I
- Indexmiete
- Eine Miete, die sich am Verbraucherpreisindex ausrichtet, statt neu verhandelt zu werden.
- Inventarliste
- Die Liste der mitvermieteten Möbel und Einrichtung einer möblierten Wohnung, am besten mit Anzahl, Alter und Zustand.
K
- Kappungsgrenze
- Die Obergrenze dafür, wie stark die Miete im laufenden Mietverhältnis binnen drei Jahren steigen darf.
- Kaution
- Die Mietsicherheit, höchstens drei Nettokaltmieten.
- Kleinreparaturklausel
- Eine Klausel, die dem Mieter kleine Reparaturen bis zu einem gedeckelten Betrag auferlegt.
- Kündigungsfrist
- Die Frist, die zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Mietverhältnisses liegen muss.
M
- Maklerprovision
- Die Vergütung des Maklers für die Vermittlung der Wohnung.
- Mangel
- Ein Fehler, der die Wohnung weniger nutzbar macht, als der Vertrag verspricht.
- Mangelanzeige
- Die förmliche Anzeige des Mieters an den Vermieter, dass ein Mangel vorliegt.
- Mietminderung
- Die Herabsetzung der Miete, solange ein Mangel besteht.
- Mietpreisbremse
- Die Begrenzung der Miete zu Vertragsbeginn in angespannten Wohnungsmärkten.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Die Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass keine Miete offen geblieben ist.
- Mietspiegel
- Die örtliche Übersicht der üblichen Mieten, an der sich bemisst, was für eine Wohnung normal ist.
- Möblierungszuschlag
- Der Aufschlag auf die Miete für mitvermietete Möbel; er muss zum Wert der Möbel passen.
- Modernisierung
- Eine Verbesserung am Gebäude, deren Kosten teilweise auf die Miete umgelegt werden dürfen.
N
- Nebenkosten
- Die Kosten, die neben der Grundmiete abgerechnet werden.
- Nebenkostenabrechnung
- Die jährliche Abrechnung der neben der Grundmiete umgelegten Kosten gegen die geleisteten Vorauszahlungen.
- Nebenkostenprivileg
- Die inzwischen abgeschaffte Regel, nach der Vermieter Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen durften.
- Nettokaltmiete
- Die reine Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten.
P
- Privaturkunde
- Eine private Urkunde; von beiden Seiten unterschrieben hat sie vor Gericht erhebliches Gewicht.
- Prüffrist
- Der Zeitraum, in dem eine Abrechnung geprüft und beanstandet werden kann.
R
- Räumungsklage
- Die Klage, mit der ein Vermieter die Räumung der Wohnung durchsetzt.
S
- Schaden
- Eine Beschädigung, die über die Spuren des normalen Wohnens hinausgeht.
- Schönheitsreparaturen
- Malern, Tapezieren und ähnliche Arbeiten, die vertraglich auf den Mieter übertragen sein können.
- Schriftform
- Ein Papierdokument mit eigenhändiger Unterschrift; eine E-Mail genügt dafür nicht.
- Schuldanerkenntnis
- Die Erklärung, einen Betrag zu schulden, wer sie unterschreibt, hat die Forderung anerkannt.
- Sozialklausel
- Die Vorschrift, die dem Mieter überhaupt erst das Recht gibt, einer Kündigung zu widersprechen.
- Staffelmiete
- Eine Miete, die im Vertrag zu festen Zeitpunkten in festen Schritten steigt.
T
- Textform
- Eine lesbare Erklärung, die den Absender nennt, eine E-Mail genügt, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.
U
- Übergabeprotokoll
- Das von beiden Seiten unterschriebene Protokoll über Wohnungszustand und Zählerstände bei der Übergabe.
- Umlageschlüssel
- Der Maßstab, nach dem gemeinschaftliche Kosten auf die Wohnungen verteilt werden.
- Untermietzuschlag
- Der Aufschlag auf die Miete, den der Vermieter bei einer Untervermietung verlangen darf.
V
- Verbraucherpreisindex
- Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index der Verbraucherpreise.
- Verbrauchsausweis
- Ein Energieausweis, der auf dem tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes beruht.
- Vergleichsmiete
- Die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen, der Maßstab für eine Mieterhöhung.
- Verjährung
- Der Ablauf der Frist, nach der ein Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann.
- Verzug
- Das Zurückbleiben mit einer fälligen Zahlung oder Pflicht.
- Vorbehalt
- Die ausdrückliche Erklärung, trotz Zahlung oder Annahme auf den Punkt zurückkommen zu wollen.
- Vormiete
- Die Miete, die der vorherige Mieter gezahlt hat.
W
- Warmmiete
- Die Gesamtmiete einschließlich Neben- und Heizkosten.
- Werbungskosten
- Ausgaben, die ein Vermieter steuerlich von den Mieteinnahmen abziehen kann.
- Widerspruch
- Der förmliche Einspruch gegen eine Kündigung oder eine Abrechnung.
- Wohnungsgeberbestätigung
- Die Bestätigung des Vermieters über den Einzug, die für die Anmeldung beim Amt gebraucht wird.
Z
- Zeitmietvertrag
- Ein befristeter Mietvertrag; wirksam nur mit einem der gesetzlich erlaubten Gründe, schriftlich bei Abschluss genannt.
- Zeitwert
- Was ein Gegenstand heute noch wert ist, im Unterschied zum Neupreis; der Maßstab für Schadensersatz.
- Zwischenmiete
- Eine Untermiete auf Zeit, während der Hauptmieter weg ist; der Hauptmieter haftet dem Vermieter weiter.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.