Mieterhöhung: So erhöhen Vermieter die Miete richtig

Wann Sie die Miete bis zur Vergleichsmiete erhöhen dürfen und wie das Verlangen aussehen muss.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Erhöhen dürfen Sie bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist, und in drei Jahren um höchstens 20 %, in angespannten Märkten 15 %. Verlangen Sie die Erhöhung begründet in Textform und warten Sie die Zustimmung ab.

Was gehört zu einer Mieterhöhung?

Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB folgt festen Schritten. Wer sie einhält, vermeidet Streit über die Wirksamkeit.

  1. 1

    15 Monate Wartezeit

    Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein, die letzte Erhöhung mindestens 12 Monate zurückliegen.

  2. 2

    Vergleichsmiete

    Ermitteln Sie die ortsübliche Vergleichsmiete, etwa im Mietspiegel.

  3. 3

    Kappungsgrenze

    Höchstens 20 % in drei Jahren, 15 % in Gebieten, die das Bundesland als angespannt festlegt.

  4. 4

    Niedrigerer Wert

    Es gilt der niedrigere Wert aus Vergleichsmiete und Kappungsgrenze.

  5. 5

    Textform und Begründung

    Schicken Sie das Verlangen in Textform und begründen Sie es, etwa mit dem Mietspiegel.

  6. 6

    Zustimmungsfrist

    Der Mieter hat bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang Zeit zuzustimmen.

Warum das wichtig ist

Nach § 558 BGB können Sie die Zustimmung zu einer Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die höhere Miete schuldet der Mieter erst, wenn er zustimmt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Frühestens etwa alle 15 Monate: Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein (§ 558 BGB), und die letzte Erhöhung muss mindestens 12 Monate zurückliegen.

Welche Frist hat der Mieter zur Zustimmung?

Bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang (§ 558b BGB). Die erhöhte Miete schuldet er dann ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Die höhere Miete schuldet der Mieter erst mit seiner Zustimmung. Stimmt er nicht zu, können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen.

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