Mieterhöhung nach Modernisierung: Was Sie umlegen dürfen

Wie viel der Modernisierungskosten auf die Miete darf und welche Fristen Vermieter einhalten müssen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Nach einer Modernisierung dürfen Sie 8 % der Kosten für die Wohnung auf die Jahresmiete umlegen, begrenzt auf 3 €/m² in sechs Jahren. Kündigen Sie die Arbeiten mindestens drei Monate vorher an und erklären Sie die Erhöhung danach in Textform.

Was gilt bei der Modernisierungsumlage?

Die Umlage folgt klaren Regeln. Wer sie der Reihe nach abarbeitet, vermeidet Kürzungen und Verzögerungen.

  1. 1

    Echte Modernisierung

    Nur Arbeiten, die Energie oder Wasser sparen oder die Wohnung dauerhaft besser machen.

  2. 2

    Ankündigung

    Kündigen Sie die Arbeiten mindestens drei Monate vorher an.

  3. 3

    8 % pro Jahr

    Umlegen dürfen Sie 8 % der Kosten, die auf die Wohnung entfallen.

  4. 4

    Instandhaltung abziehen

    Kosten, die für Erhaltung ohnehin nötig gewesen wären, ziehen Sie vorher ab.

  5. 5

    Kappungsgrenze

    Höchstens 3 €/m² mehr Monatsmiete in sechs Jahren, bei einer Miete unter 7 €/m² höchstens 2 €/m² (§ 559 Abs. 3a BGB).

  6. 6

    Erklärung

    Erklären Sie die Erhöhung nach den Arbeiten in Textform.

Warum das wichtig ist

Nach § 559 Abs. 1 BGB dürfen Sie die Jahresmiete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen nötig gewesen wären, gehören nicht dazu.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent der Modernisierungskosten darf ich auf die Miete umlegen?

8 % der Kosten, die auf die Wohnung entfallen, pro Jahr (§ 559 Abs. 1 BGB). Bei mehreren Wohnungen zählt nur der Anteil der einzelnen Wohnung, und ersparte Instandhaltung ziehen Sie vorher ab.

Ab wann muss der Mieter die erhöhte Miete zahlen?

Ab dem dritten Monat nach Zugang Ihrer Erklärung (§ 559b Abs. 2 BGB). War die Ankündigung fehlerhaft oder liegt die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 % über der angekündigten, verlängert sich die Frist um sechs Monate.

Muss ich die Modernisierung vorher ankündigen?

Ja, mindestens drei Monate vorher (§ 555c BGB). Die Erhöhung erklären Sie nach den Arbeiten in Textform (§ 559b BGB).

Mehr dazu

Auch zum Thema: Grundsteuer auf Mieter umlegen: Anleitung 2026Heizkostenabrechnung erstellen: Anleitung für VermieterNebenkostenabrechnung erstellen: Anleitung für VermieterMietschuldenfreiheitsbescheinigung: Pflicht für Vermieter?

Steht bald ein Mieterwechsel an?

Beim Mieterwechsel entscheidet sich, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. BildProof hält jeden Raum fest und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz