Mieterhöhung prüfen: ist die Erhöhung rechtens?
Woran Sie erkennen, ob Sie einer Mieterhöhung zustimmen müssen, und wie viel Zeit Sie dafür haben.
Eine Erhöhung ist nur rechtens, wenn die Miete 15 Monate unverändert war, in drei Jahren um höchstens 20 % steigt, in angespannten Märkten 15 %, und der Vermieter sie begründet. Sie haben bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, das zu prüfen.
Was prüfen Sie bei einer Mieterhöhung?
Fehlt einer dieser Punkte, müssen Sie nicht zustimmen. Gehen Sie sie der Reihe nach durch.
- 1
Zugangsdatum
Notieren Sie, wann das Schreiben ankam, und rechnen Sie Ihre Frist bis zum Ende des zweiten Monats danach aus.
- 2
15 Monate
Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten soll, seit 15 Monaten unverändert sein.
- 3
Kappungsgrenze
In drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in angespannten Märkten um 15 %.
- 4
Begründung
Der Vermieter muss die Erhöhung mit dem Mietspiegel, drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Gutachten begründen.
- 5
Mietspiegel
Prüfen Sie die geforderte Miete am Mietspiegel, bevor Sie antworten.
- 6
Entscheiden
Innerhalb der Frist stimmen Sie zu, widersprechen oder kündigen.
Warum das wichtig ist
§ 558 BGB erlaubt eine Erhöhung nur nach 15 Monaten und nur bis zur Kappungsgrenze. Nach § 558b BGB haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, und Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie oft darf die Miete erhöht werden?
Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten soll, seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Das Schreiben selbst darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen.
Kann ich nach einer Mieterhöhung kündigen?
Ja, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang (§ 561 BGB). Der Mietvertrag endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats, und die Erhöhung gilt nicht.
Was passiert, wenn ich auf die Mieterhöhung nicht antworte?
Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmen Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB).
Mehr dazu
Auch zum Thema: Modernisierung: Rechte des Mieters & MieterhöhungStaffelmiete und Indexmiete prüfenAlle Ratgeber: Miete & Mieterhöhung
Steht bald ein Umzug an?
Beim Umzug entscheidet sich, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird. BildProof führt Sie durch jeden Raum und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
Nachweis erstellen