Mieterhöhung prüfen: ist die Erhöhung rechtens?

Woran Sie erkennen, ob Sie einer Mieterhöhung zustimmen müssen, und wie viel Zeit Sie dafür haben.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Eine Erhöhung ist nur rechtens, wenn die Miete 15 Monate unverändert war, in drei Jahren um höchstens 20 % steigt, in angespannten Märkten 15 %, und der Vermieter sie begründet. Sie haben bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, das zu prüfen.

Was prüfen Sie bei einer Mieterhöhung?

Fehlt einer dieser Punkte, müssen Sie nicht zustimmen. Gehen Sie sie der Reihe nach durch.

  1. 1

    Zugangsdatum

    Notieren Sie, wann das Schreiben ankam, und rechnen Sie Ihre Frist bis zum Ende des zweiten Monats danach aus.

  2. 2

    15 Monate

    Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten soll, seit 15 Monaten unverändert sein.

  3. 3

    Kappungsgrenze

    In drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in angespannten Märkten um 15 %.

  4. 4

    Begründung

    Der Vermieter muss die Erhöhung mit dem Mietspiegel, drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Gutachten begründen.

  5. 5

    Mietspiegel

    Prüfen Sie die geforderte Miete am Mietspiegel, bevor Sie antworten.

  6. 6

    Entscheiden

    Innerhalb der Frist stimmen Sie zu, widersprechen oder kündigen.

Warum das wichtig ist

§ 558 BGB erlaubt eine Erhöhung nur nach 15 Monaten und nur bis zur Kappungsgrenze. Nach § 558b BGB haben Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, und Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

Die Miete muss zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung gelten soll, seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Das Schreiben selbst darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen.

Kann ich nach einer Mieterhöhung kündigen?

Ja, Sie haben ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang (§ 561 BGB). Der Mietvertrag endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats, und die Erhöhung gilt nicht.

Was passiert, wenn ich auf die Mieterhöhung nicht antworte?

Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Stimmen Sie bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b BGB).

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