Mietspiegel: Ihre Miete richtig einordnen
Wie Sie den Mietspiegel lesen und Ihre Miete oder eine Mieterhöhung damit prüfen.
Ordnen Sie Ihre Wohnung nach Baualter, Größe, Lage und Ausstattung ein und lesen Sie die Spanne pro Quadratmeter ab. Vergleichen Sie diesen Wert mit Ihrer Kaltmiete pro Quadratmeter.
Wie lesen Sie den Mietspiegel?
Sie brauchen dafür keine Fachkenntnisse. Wichtig ist, dass Sie Ihre Wohnung ins richtige Feld einordnen.
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Aktueller Stand
Nehmen Sie den aktuellen Mietspiegel, denn ein veralteter zeigt oft höhere Werte.
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Baualter
Suchen Sie die Baualtersklasse, in die Ihr Haus fällt.
- 3
Größe und Lage
Wählen Sie das Feld, das zur Wohnfläche und zur Wohnlage passt.
- 4
Ausstattung
Zu- und Abschläge für die Ausstattung verschieben Ihren Wert innerhalb der Spanne.
- 5
Spanne
Sie lesen keine einzelne Zahl ab, sondern einen unteren Wert, einen Mittelwert und einen oberen Wert.
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Vergleich
Rechnen Sie Ihre Kaltmiete auf den Quadratmeter um und legen Sie sie an die Spanne an.
Warum das wichtig ist
Nach § 558 Abs. 2 BGB wird die ortsübliche Vergleichsmiete aus den Mieten vergleichbarer Wohnungen der letzten sechs Jahre gebildet, und sie ist der Maßstab für Mieterhöhungen. Ein qualifizierter Mietspiegel gilt dabei nach § 558d Abs. 3 BGB im Zweifel als zutreffend.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Das ist die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde, gebildet aus den Mieten der letzten sechs Jahre (§ 558 Abs. 2 BGB). Sie ist der Maßstab für Mieterhöhungen (§ 558 BGB) und die Mietpreisbremse (§ 556d BGB).
Wie vergleiche ich meine Miete mit dem Mietspiegel?
Rechnen Sie Ihre Kaltmiete auf den Quadratmeter um und suchen Sie das Feld, das zu Baualter, Größe und Lage Ihrer Wohnung passt. Liegt Ihr Wert nach Zu- und Abschlägen für die Ausstattung über der Spanne, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Miete oder eine Mieterhöhung.
Hat jede Stadt einen Mietspiegel?
Nein, aber Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen einen erstellen, einen einfachen bis 1. Januar 2023, einen qualifizierten bis 1. Januar 2024. Ohne Mietspiegel kann die Vergleichsmiete auch über Vergleichswohnungen oder ein Gutachten begründet werden.
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