Indexmiete berechnen: Stimmt die Erhöhung?

Wie Sie eine Indexmieterhöhung mit dem VPI selbst nachrechnen und auf Form und Frist prüfen.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Rechnen Sie nach: alte Miete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI). Prüfen Sie außerdem, ob die Erhöhung in Textform kam und alten und neuen Indexstand sowie die neue Miete in Euro nennt.

Wie prüfen Sie die Indexmieterhöhung?

Sie brauchen nur zwei Indexwerte und Ihre bisherige Miete. Den Rest sehen Sie am Schreiben selbst.

  1. 1

    Basis-VPI

    Den Ausgangswert finden Sie im Vertrag oder in der letzten Anpassung.

  2. 2

    Aktueller VPI

    Das Statistische Bundesamt veröffentlicht ihn monatlich, achten Sie auf dasselbe Basisjahr.

  3. 3

    Formel

    Zum Beispiel 900 € × (125,2 ÷ 119,8) = 940,57 €.

  4. 4

    Textform

    Das Schreiben muss alten und neuen Indexstand und die neue Miete in Euro nennen.

  5. 5

    12 Monate Abstand

    Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen.

  6. 6

    Nur Nettokaltmiete

    Die Erhöhung gilt nur für die Nettokaltmiete.

Warum das wichtig ist

Nach § 557b Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Änderung in Textform erklären und die Indexänderung sowie die Miete oder die Erhöhung als Geldbetrag angeben. Die neue Miete zahlen Sie ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich die erhöhte Indexmiete zahlen?

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 Satz 3 BGB). Kommt sie im Juni, zahlen Sie die neue Miete ab August.

Kann die Indexmiete auch sinken?

Ja, die Miete ändert sich mit dem VPI in beide Richtungen (§ 557b Abs. 1 BGB). Eine Klausel, die nur Erhöhungen erlaubt, ist unwirksam (§ 557b Abs. 5 BGB).

Gilt die Kappungsgrenze auch für die Indexmiete?

Nein. Kappungsgrenze und Mietspiegel gelten für die Indexmiete nicht, es zählt allein der VPI (§ 557b Abs. 2 Satz 3 BGB).

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