Staffelmiete und Indexmiete prüfen: Stimmt die Erhöhung?

Wie Sie prüfen, ob Ihre Staffelmiete wirksam ist und ob eine Indexerhöhung richtig erklärt und berechnet wurde.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Bei der Staffelmiete muss jede Stufe als fester Eurobetrag mit mindestens 12 Monaten Abstand im Vertrag stehen. Eine Indexerhöhung gilt erst, wenn der Vermieter sie in Textform mit altem und neuem Indexwert und der neuen Miete erklärt.

Was prüfen Sie bei Staffel- und Indexmiete?

Vergleichen Sie Ihren Mietvertrag mit dem Schreiben des Vermieters. Diese Punkte gehen Sie einzeln durch.

  1. 1

    Feste Beträge

    Jede Stufe einer Staffelmiete muss als Eurobetrag im schriftlichen Vertrag stehen.

  2. 2

    12 Monate

    Zwischen zwei Stufen und zwischen zwei Indexanpassungen müssen mindestens 12 Monate liegen.

  3. 3

    Textform

    Eine Indexerhöhung muss der Vermieter in Textform erklären.

  4. 4

    Indexwerte

    Das Schreiben nennt alten und neuen Indexwert und die neue Miete, und Sie rechnen selbst nach.

  5. 5

    Zahlungsbeginn

    Die erhöhte Indexmiete zahlen Sie erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.

  6. 6

    Mietpreisbremse

    Die Anfangsmiete und bei der Staffelmiete jede Stufe dürfen höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen.

Warum das wichtig ist

Nach § 557a BGB muss eine Staffelmiete schriftlich und als Geldbetrag vereinbart sein, nach § 557b BGB wird eine Indexerhöhung durch Erklärung in Textform geltend gemacht. In beiden Fällen ist eine zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist meine Staffelmiete zulässig?

Nur wenn jede Stufe als fester Eurobetrag im schriftlichen Vertrag steht und zwischen zwei Stufen mindestens 12 Monate liegen (§ 557a Abs. 1, 2 BGB). Eine Stufe in Prozent oder mit kürzerem Abstand ist unwirksam.

Ab wann muss ich eine erhöhte Indexmiete zahlen?

Erst ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung (§ 557b Abs. 3 BGB). Die Erklärung muss in Textform kommen und den alten und neuen Indexwert sowie die neue Miete nennen.

Wie berechne ich die Indexmiete?

Alte Miete × (aktueller VPI ÷ Basis-VPI), wobei der Basis-VPI der Wert bei der letzten Festsetzung ist (§ 557b BGB). Beispiel: 800 € × (118,5 ÷ 112,0) = 846,43 €.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Mieterhöhung prüfen: Ist die Erhöhung rechtens?Mietspiegel lesen und nutzen: So geht's als MieterAlle Ratgeber: Miete & Mieterhöhung

Steht bald ein Umzug an?

Beim Ein- und Auszug wird festgehalten, in welchem Zustand die Wohnung ist. BildProof erfasst dabei jeden Raum und erstellt daraus einen Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz