Auszug aus der WG: Wie lange hafte ich noch? (2026)
Auszug aus der WG: Wie lange hafte ich noch?
Beim gemeinsamen Mietvertrag haften Sie weiter, bis der Vermieter Sie ausdrücklich aus dem Vertrag entlässt.
Alle Mitmieter:innen haften gesamtschuldnerisch, der Vermieter kann die volle Miete von jeder einzelnen Person verlangen (§ 421 BGB). Der Auszug allein ändert daran nichts: Kündigen kann ein gemeinsamer Vertrag nur von allen gemeinsam, und das Ausscheiden einer Person braucht die Zustimmung des Vermieters.
§ 421 BGBIn 60 Sekunden
Beim gemeinsamen Mietvertrag sind alle Hauptmieter:innen. Der Vermieter kann die gesamte Miete von einer einzigen Person fordern (§ 421 BGB), unabhängig davon, wer noch in der Wohnung wohnt.
Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur von allen Mieter:innen gemeinsam gekündigt werden. Eine Kündigung, die nur eine Person ausspricht, geht ins Leere.
Das Ausscheiden einer einzelnen Person aus dem laufenden Vertrag ist eine Vertragsänderung: Sie braucht die Zustimmung des Vermieters und der übrigen Mieter:innen.
Solange diese Entlassung nicht erteilt ist, haften Sie nach dem Auszug weiter, auch für Mietschulden, die erst danach entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2005, VIII ZR 14/04).
Zahlen Sie als Gesamtschuldnerin mehr als Ihren Anteil, können Sie sich das im Innenverhältnis von den übrigen zurückholen (§ 426 BGB). Das nützt Ihnen allerdings nur, wenn dort etwas zu holen ist.
Der Gesetzestext
Schulden mehrere eine Leistung so, dass jeder die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist, der Gläubiger sie aber nur einmal fordern darf, kann der Gläubiger nach seinem Belieben von jedem der Schuldner die ganze Leistung oder einen Teil verlangen. Für die WG heißt das: Der Vermieter hält sich an die Person, bei der am ehesten etwas zu holen ist.
Was der Auszug im jeweiligen Modell bedeutet
| Vertragsmodell | Wie Sie herauskommen | Wofür Sie danach noch haften |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Mietvertrag | nur über eine Entlassung durch den Vermieter oder eine gemeinsame Kündigung aller | bis zur Entlassung für die volle Miete, auch rückwirkend entstandene Rückstände |
| Einzelverträge pro Zimmer | eigene Kündigung, eigene Frist | nur für das eigene Zimmer und die eigene Miete |
| Hauptmieter mit Untermietern | als Untermieter:in: eigene Kündigung gegenüber der Hauptmieter:in | als Hauptmieter:in weiterhin für die ganze Wohnung gegenüber dem Vermieter |
Warum der Zustand auch beim Auszug ohne Wohnungsübergabe zählt
Wenn Sie aus einer WG ausziehen, findet oft gar keine Übergabe statt: Die Wohnung läuft weiter, niemand geht mit einem Protokoll durch die Räume, und Ihr Zimmer übernimmt am selben Tag jemand anderes.
Das ist der Punkt, an dem Ihre Haftung und der Zustand zusammenfallen. Bleiben Sie im Vertrag, haften Sie am Ende auch für Schäden, die nach Ihrem Auszug entstehen. Werden Sie entlassen, brauchen Sie einen Beleg dafür, in welchem Zustand Sie die Wohnung verlassen haben.
Halten Sie diesen Stand an dem Tag fest, an dem Sie gehen, mit BildProof: jeden Raum scannen, versiegelt, 9,99 € pro Wohnung.
Welches Vertragsmodell Ihre WG hat, klärt der Ratgeber WG und Untermiete. Wie Miete und Nebenkosten im Innenverhältnis aufzuteilen sind, steht in Nebenkosten in der WG aufteilen.
Was das für die beiden Seiten heißt
- Verlassen Sie sich nicht auf eine mündliche Zusage, dass Sie raus sind.
- Holen Sie die Entlassung schriftlich, mit Datum und Unterschrift des Vermieters.
- Lassen Sie den Zustand bei Ihrem Auszug festhalten, auch wenn die WG weiterläuft.
- Klären Sie schriftlich, wer Ihren Kautionsanteil auszahlt: die WG oder der Vermieter am Ende.
- Sie entscheiden, ob Sie eine Person aus dem Vertrag entlassen, einen Anspruch darauf gibt es nicht.
- Ohne Entlassung bleibt Ihnen die ausgezogene Person als Schuldnerin erhalten.
- Eine Entlassung samt Aufnahme der neuen Person gehört schriftlich in einen Nachtrag.
- Halten Sie den Zustand beim Wechsel fest, sonst verlieren Sie den Maßstab über die Jahre.
Häufige Fehler
Die neue Person zieht ein, der Vertrag bleibt unverändert, und Sie haften weiter für eine Wohnung, in der Sie nicht mehr wohnen.
Eine Kündigung nur einer Person ist beim gemeinsamen Vertrag unwirksam, das Mietverhältnis läuft weiter.
Der Kautionsanteil ist schnell erstattet, die Haftung bleibt davon unberührt.
Nächste Schritte
Nachsehen, welches Modell im Vertrag steht: alle als Mieter:innen, Einzelverträge oder Hauptmieter-Modell.
Beim gemeinsamen Vertrag frühzeitig die Entlassung beim Vermieter beantragen, am besten zusammen mit einer Nachmieterin.
Die Entlassung schriftlich bestätigen lassen, bevor Sie ausziehen.
Den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt Ihres Auszugs dokumentieren.
Im Innenverhältnis festhalten, wer welchen Anteil trägt (§ 426 BGB).
Häufige Fragen
Hafte ich nach dem Auszug aus der WG weiter für die Miete?
Beim gemeinsamen Mietvertrag ja, bis der Vermieter Sie ausdrücklich aus dem Vertrag entlässt. Die Haftung ist gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB), der Vermieter kann sich an jede einzelne Person halten, auch an die, die längst ausgezogen ist. Bei Einzelverträgen pro Zimmer haften Sie dagegen nur für Ihre eigene Miete.
Kann ich den gemeinsamen Mietvertrag allein kündigen?
Nein. Ein Mietverhältnis mit mehreren Mieter:innen kann nur von allen gemeinsam gekündigt werden, eine Kündigung durch eine einzelne Person ist unwirksam. Wollen Sie allein ausscheiden, brauchen Sie eine Vertragsänderung: die Zustimmung des Vermieters und der übrigen Mieter:innen.
Wie komme ich sauber aus dem Vertrag?
Über eine schriftliche Entlassungsvereinbarung mit dem Vermieter, idealerweise verbunden mit der Aufnahme einer Nachmieterin in denselben Vertrag. Einen Rechtsanspruch auf Entlassung gibt es nicht, in der Praxis stimmen Vermieter aber meist zu, wenn eine solvente Nachfolge bereitsteht. Ohne diese Unterschrift bleibt Ihre Haftung bestehen.
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