Kautionsabrechnung ohne Streit: So bleibt jede Position prüfbar

Wie Verwaltungen die Kaution so abrechnen, dass der Mieter jede Position nachvollziehen kann.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Rechnen Sie nur echte Schäden zum Zeitwert ab, nicht normale Abnutzung und nicht den Neupreis. Belegen Sie jede Position mit dem Zustand beim Einzug und beim Auszug.

Was macht eine Kautionsabrechnung prüfbar?

Streit entsteht fast immer durch dieselben drei Fehler. Wer sie vermeidet, legt eine Abrechnung vor, die der Mieter nachvollziehen kann.

  1. 1

    Nur echte Schäden

    Laufspuren, vergilbte Wandfarbe und Dübellöcher in üblicher Zahl gehören nicht in die Abrechnung.

  2. 2

    Zeitwert statt Neupreis

    Ersetzt wird nur, was die Sache nach ihrem Alter noch wert war.

  3. 3

    Jede Position einzeln

    Schlüsseln Sie jede Position so auf, dass der Mieter sie prüfen kann.

  4. 4

    Zustand beim Einzug

    Ein Foto vom Auszug zeigt den Schaden, aber nicht, dass er beim Einzug noch nicht da war.

  5. 5

    Fotos und Belege

    Legen Sie zu jeder Position Fotos und Belege bei.

  6. 6

    Fristen im Blick

    Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe der Wohnung.

Warum das wichtig ist

Nach § 538 BGB hat der Mieter Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten. Normale Abnutzung gehört deshalb nicht in die Kautionsabrechnung, nur Schäden, die darüber hinausgehen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Kaution nach dem Auszug einbehalten werden?

§ 551 BGB nennt keine feste Frist, die Rechtsprechung gewährt in der Regel drei bis sechs Monate nach Mietende. Ist die Betriebskostenabrechnung noch offen, darf nur ein angemessener Teil länger einbehalten werden.

Warum darf nicht der Neupreis verlangt werden?

Ersetzt wird nur der Zeitwert, also was die Sache nach ihrem Alter noch wert war (Abzug „neu für alt“). Ist ihre Lebensdauer abgelaufen, entfällt der Anspruch ganz.

Bis wann müssen Schäden geltend gemacht werden?

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Prüfen und beziffern Sie Schäden deshalb zügig nach der Übergabe.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Leerstand dokumentieren: für Eigentümer und VersicherungÜbergabe durch Hausmeister oder Dienstleister

Steht der nächste Mieterwechsel an?

Erfassen Sie jede Übergabe nach demselben Ablauf, beim Einzug wie beim Auszug. BildProof führt Raum für Raum durch die Einheit und erstellt einen Zustandsbericht, auf den sich jede Position der Abrechnung stützen kann.

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