Wohnungsabnahme vorbereiten: Checkliste für Verwaltungen
Was Sie vor, während und nach der Abnahme tun, damit Ihre Feststellungen später tragen.
Bringen Sie Einzugsprotokoll mit Fotos, Mietvertrag und Zählernummern mit und prüfen Sie die leere Wohnung bei Tageslicht. Tragen Sie nur ein, was Sie wirklich geprüft haben, und rechnen Sie zügig ab.
Was gehört zur Abnahme?
Eine Abnahme ist ein Vergleich mit dem Einzug. Dafür brauchen Sie die richtigen Unterlagen und einen festen Ablauf in jedem Raum.
- 1
Einzugsprotokoll
Das Einzugsprotokoll mit Fotos ist die Grundlage für jeden Vergleich.
- 2
Mietvertrag
Nehmen Sie den Mietvertrag mit geprüfter Klausel zu Schönheitsreparaturen und die Zählernummern mit.
- 3
Leere Wohnung
Prüfen Sie bei Tageslicht und nach dem Auszug, denn hinter Möbeln lässt sich nichts feststellen.
- 4
Jeder Raum
Wände, Decken, Böden, Türen, Fenster, Heizkörper auch von hinten, Steckdosen und Schalter.
- 5
Küche und Bad
Silikonfugen, Fliesen, Armaturen, Duschkabine sowie Backofen und Kühlschrank innen.
- 6
Oft vergessen
Rollladengurte und Rollladenkästen, Balkon sowie Keller- oder Dachbodenabteil.
Warum das wichtig ist
Bescheinigen Sie bei der Rückgabe pauschal einen mängelfreien Zustand, kann das ein negatives Schuldanerkenntnis sein (§ 397 Abs. 2 BGB), und spätere Ansprüche wegen dieses Zustands sind ausgeschlossen. Zudem verjähren Ersatzansprüche sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist zu tun, wenn der Mieter nicht erscheint oder nicht unterschreibt?
Nehmen Sie den Zustand trotzdem vollständig mit Fotos auf und vermerken Sie das Ausbleiben mit Datum und Uhrzeit. Schicken Sie das Protokoll danach an den Mieter.
Wie schnell muss nach der Abnahme abgerechnet werden?
Zügig, denn Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Für die Kautionsabrechnung gilt meist eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten.
Warum sollte im Protokoll nicht pauschal „ohne Mängel“ stehen?
Eine pauschale Bestätigung eines mängelfreien Zustands kann ein negatives Schuldanerkenntnis sein (§ 397 Abs. 2 BGB). Spätere Ansprüche wegen dieses Zustands sind dann ausgeschlossen. Tragen Sie deshalb nur ein, was Sie wirklich geprüft haben.
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Steht die nächste Abnahme an?
Gehen Sie jede Einheit Raum für Raum im gleichen Ablauf durch und tragen Sie nur ein, was Sie geprüft haben. BildProof erfasst jede Übergabe gleich, egal wer sie macht, und erstellt einen Zustandsbericht.
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