Beweissicherung vor Sanierung: den Zustand vor Baubeginn festhalten

Wie Verwaltungen Einheiten und Gemeinschaftsflächen vor Bauarbeiten festhalten, damit spätere Schadensmeldungen beantwortet werden können.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Halten Sie jede betroffene Einheit und die Gemeinschaftsflächen vor Baubeginn und danach fest. So lässt sich jede Schadensmeldung mit dem Zustand von vorher beantworten.

Was halten Sie vor Baubeginn fest?

Alles, was die Arbeiten berühren können, auch Flächen neben der eigentlichen Baustelle.

  1. 1

    Betroffene Einheiten

    Jeder Raum mit Wänden, Boden und Decke, besonders an Fenstern und Leitungen.

  2. 2

    Nachbareinheiten

    Wände und Decken, die an die Baustelle grenzen, wegen Rissen und Erschütterungen.

  3. 3

    Treppenhaus

    Stufen, Geländer, Wände und Türen, über die Material getragen wird.

  4. 4

    Keller und Leitungen

    Räume und Anlagen, an denen gearbeitet wird oder die im Weg liegen.

  5. 5

    Fassade und Außenbereich

    Putz, Fensterbänke, Wege und Grünflächen rund um das Gerüst.

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    Nach Abschluss

    Denselben Umfang noch einmal, damit jede Stelle verglichen werden kann.

Warum das wichtig ist

Mieter müssen die Arbeiten dulden (§§ 555a, 555d BGB), für Schäden durch die Arbeiten haftet aber die Vermieterseite. Ob ein Schaden neu ist, lässt sich nur mit dem Zustand vor Baubeginn beantworten.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss der Mieter mich für die Aufnahme in die Wohnung lassen?

Kündigen Sie den Termin rechtzeitig an und erklären Sie den Zweck. Die Aufnahme schützt auch den Mieter: Sie zeigt, was die Handwerker vorgefunden haben, und hilft ihm, einen Schaden durch die Arbeiten zu belegen.

Reicht ein Rundgang mit dem Bauunternehmen?

Er hilft, ersetzt aber keine Aufnahme jeder Einheit. Das Bauunternehmen hält vor allem fest, was seine Arbeit betrifft, nicht den Zustand jeder Wohnung.

Gibt es ein förmliches Verfahren zur Beweissicherung?

Ja, das selbständige Beweisverfahren beim Gericht (§ 485 ZPO), etwa mit einem Sachverständigen. Es lohnt sich vor allem bei großen Vorhaben mit hohem Streitrisiko. Für den Alltag reicht eine sorgfältige eigene Aufnahme.

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Steht eine Sanierung im Haus an?

Halten Sie jede betroffene Einheit und die Gemeinschaftsflächen fest, bevor das Gerüst steht. BildProof führt Raum für Raum durch jede Einheit und erstellt einen Zustandsbericht für vorher und nachher.

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