Übergabeprotokoll für Hausverwaltungen: ein Standard für jede Einheit

Wie Sie jede Übergabe im Bestand gleich festhalten, damit eine Forderung später belegbar ist.

BildProof RedaktionAktualisiert 28.9.20261 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Halten Sie jede Einheit beim Einzug und beim Auszug auf dieselbe Weise fest und lassen Sie beide Seiten unterschreiben. Zuerst muss die Vermieterseite beweisen, dass ein Schaden über normale Abnutzung hinausgeht.

Was gehört in jedes Übergabeprotokoll?

Entscheidend ist nicht das Formular, sondern dass jede Einheit nach demselben Ablauf erfasst wird.

  1. 1

    Jeder Raum

    Gehen Sie in jeder Einheit durch jeden Raum, in derselben Reihenfolge.

  2. 2

    Spuren und Schäden

    Fotografieren Sie jede Spur und jeden Schaden und beschreiben Sie sie im Protokoll.

  3. 3

    Einzug und Auszug

    Halten Sie den Zustand bei beiden Terminen auf dieselbe Weise fest.

  4. 4

    Beide Unterschriften

    Erst mit beiden Unterschriften wird das Protokoll zur Privaturkunde (§ 416 ZPO).

  5. 5

    Kein „ohne Mängel“

    Schreiben Sie das nie pauschal, wenn Sie nicht alles geprüft haben, denn es kann spätere Ansprüche ausschließen.

  6. 6

    Fristen

    Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe, die Wohnungsgeberbestätigung ist binnen zwei Wochen zu erteilen.

Warum das wichtig ist

Nach § 538 BGB haften Mieter nicht für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Die Vermieterseite muss deshalb zuerst belegen, dass ein Schaden darüber hinausgeht, erst dann muss sich der Mieter entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll für Verwaltungen gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Ohne festgehaltenen Zustand beim Einzug und beim Auszug lässt sich aber nicht beweisen, dass ein Schaden in dieser Mietzeit entstanden ist.

Warum sollte jede Einheit nach demselben Standard dokumentiert werden?

Sonst hängt der Beweis davon ab, wie sorgfältig eine Person am Übergabetag war. Mit demselben Ablauf in jeder Einheit rutscht keine Einheit ohne Einzugsprotokoll durch.

Wie lange bleibt nach dem Auszug Zeit für Ersatzansprüche?

Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB), unabhängig davon, wann der Schaden auffällt. Halten Sie den Zustand deshalb direkt bei der Rückgabe fest.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Wohnungsübergabe digitalisieren: was Verwaltungen gewinnenWohnungsabnahme vorbereiten: Checkliste für VerwaltungenBeweissicherung vor Sanierung: Zustand vorher festhaltenDokumentationspflicht der Verwaltung gegenüber Eigentümern

Steht der nächste Mieterwechsel an?

Halten Sie jede Übergabe nach demselben Ablauf fest, beim Einzug wie beim Auszug. BildProof führt durch jeden Raum und erstellt für jede Einheit einen strukturierten Zustandsbericht.

BildProof für Verwaltungen ansehen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz