Übergabeprotokoll für Hausverwaltungen: ein Standard für jede Einheit
Wie Sie jede Übergabe im Bestand gleich festhalten, damit eine Forderung später belegbar ist.
Halten Sie jede Einheit beim Einzug und beim Auszug auf dieselbe Weise fest und lassen Sie beide Seiten unterschreiben. Zuerst muss die Vermieterseite beweisen, dass ein Schaden über normale Abnutzung hinausgeht.
Was gehört in jedes Übergabeprotokoll?
Entscheidend ist nicht das Formular, sondern dass jede Einheit nach demselben Ablauf erfasst wird.
- 1
Jeder Raum
Gehen Sie in jeder Einheit durch jeden Raum, in derselben Reihenfolge.
- 2
Spuren und Schäden
Fotografieren Sie jede Spur und jeden Schaden und beschreiben Sie sie im Protokoll.
- 3
Einzug und Auszug
Halten Sie den Zustand bei beiden Terminen auf dieselbe Weise fest.
- 4
Beide Unterschriften
Erst mit beiden Unterschriften wird das Protokoll zur Privaturkunde (§ 416 ZPO).
- 5
Kein „ohne Mängel“
Schreiben Sie das nie pauschal, wenn Sie nicht alles geprüft haben, denn es kann spätere Ansprüche ausschließen.
- 6
Fristen
Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe, die Wohnungsgeberbestätigung ist binnen zwei Wochen zu erteilen.
Warum das wichtig ist
Nach § 538 BGB haften Mieter nicht für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Die Vermieterseite muss deshalb zuerst belegen, dass ein Schaden darüber hinausgeht, erst dann muss sich der Mieter entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist ein Übergabeprotokoll für Verwaltungen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Ohne festgehaltenen Zustand beim Einzug und beim Auszug lässt sich aber nicht beweisen, dass ein Schaden in dieser Mietzeit entstanden ist.
Warum sollte jede Einheit nach demselben Standard dokumentiert werden?
Sonst hängt der Beweis davon ab, wie sorgfältig eine Person am Übergabetag war. Mit demselben Ablauf in jeder Einheit rutscht keine Einheit ohne Einzugsprotokoll durch.
Wie lange bleibt nach dem Auszug Zeit für Ersatzansprüche?
Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB), unabhängig davon, wann der Schaden auffällt. Halten Sie den Zustand deshalb direkt bei der Rückgabe fest.
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Steht der nächste Mieterwechsel an?
Halten Sie jede Übergabe nach demselben Ablauf fest, beim Einzug wie beim Auszug. BildProof führt durch jeden Raum und erstellt für jede Einheit einen strukturierten Zustandsbericht.
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