Möblierungszuschlag-Rechner

Wie hoch darf der Zuschlag für eine möblierte Wohnung sein? Eine feste Formel nennt das Gesetz heute nicht. Der Rechner zeigt den Zeitwert der Einrichtung, den Wertverlust pro Monat und die Grenzen aus dem Gesetzentwurf von 2026.

Zuschlag abschätzen

Eine feste Zahl gibt es nicht. 10 Jahre ist ein Ausgangswert, passen Sie ihn an Ihre Einrichtung an.

Geben Sie mindestens Anschaffungspreis und Nutzungsdauer ein.

Dieser Rechner gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Zeitwert ist linear geschätzt, Gerichte beurteilen den Einzelfall. Grundlage ist deutsches Mietrecht.

Wie der Möblierungszuschlag heute bemessen wird

Eine möblierte Wohnung ist rechtlich eine normale Mietwohnung. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Für mitvermietete Möbel ist ein angemessener Zuschlag erlaubt, eine feste Formel dafür gibt es nicht.

Maßstab ist der Zeitwert der Einrichtung: was sie heute wert ist, nicht was sie gekostet hat. Ausstattung, die der Mietspiegel schon berücksichtigt, etwa eine Einbauküche, zählt nicht doppelt. Ausgenommen von der Mietpreisbremse ist nur Wohnraum, der zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Was der Gesetzentwurf von 2026 ändern würde

Die Bundesregierung hat im April 2026 einen Entwurf zur Reform des Mietrechts beschlossen, der Bundestag hat ihn am 9. Juli 2026 in erster Lesung beraten. Danach soll sich der Zuschlag am Zeitwert der Möbel orientieren, mit höchstens 1 % dieses Werts pro Monat. Bei voll ausgestatteten Wohnungen sollen bis zu 10 % der Nettokaltmiete als angemessen vermutet werden.

Der Zuschlag soll vor Vertragsschluss ausgewiesen werden müssen. Unterbleibt das, gilt die Wohnung bei der Prüfung der zulässigen Miete zunächst als unmöbliert. Stand September 2026 ist das alles noch nicht geltendes Recht.

Den Zuschlag belegen

Ob Vermieter oder Mieter: Bei einer Rüge kommt es darauf an, was wirklich in der Wohnung steht und in welchem Zustand. Eine Inventarliste mit Anschaffungsjahr und Preis zeigt den Bestand, Fotos vom Einzug zeigen den Zustand.

Dieselben Unterlagen entscheiden später über die Kaution. Normale Abnutzung an Möbeln trägt der Mieter nicht (§ 538 BGB), für echte Schäden gibt es den Zeitwert, nicht den Neupreis.

Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Formel für den Möblierungszuschlag?

Heute nicht. Der Zuschlag muss zum Wert der Möbel passen, üblich ist, vom Zeitwert der Einrichtung auszugehen. Ein Gesetzentwurf von 2026 würde ihn auf höchstens 1 % des Zeitwerts pro Monat begrenzen, ist aber noch nicht in Kraft.

Darf ich trotz Mietpreisbremse einen Möblierungszuschlag verlangen?

Ja. Der Zuschlag kommt auf die zulässige Miete, also höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB). Er muss zum Wert der Möbel passen, die wirklich in der Wohnung stehen.

Was ist der Zeitwert?

Was die Möbel heute noch wert sind, nicht was sie gekostet haben. Der Rechner schätzt ihn linear: Anschaffungspreis mal verbleibender Anteil der Nutzungsdauer.

Zählt die Einbauküche mit?

Nur, wenn der Mietspiegel sie nicht schon als Ausstattung berücksichtigt. Was in der Vergleichsmiete steckt, rechnen Sie nicht doppelt.

Muss ich den Zuschlag getrennt ausweisen?

Heute nicht, aber so können Sie ihn bei einer Rüge begründen. Nach dem Gesetzentwurf von 2026 soll das Pflicht werden, sonst gilt die Wohnung bei der Prüfung der Miete zunächst als unmöbliert.

Ausführlicher Ratgeber: Möblierungszuschlag berechnen