Abnutzung von Möbeln: was Vermieter abziehen dürfen
Wo bei Möbeln normale Abnutzung endet und ein Schaden beginnt, und wie viel Sie dafür verlangen können.
Für normale Abnutzung an Möbeln zahlt der Mieter nichts. Für echte Schäden bekommen Sie den Zeitwert, und ob es ein Schaden ist, zeigt der Vergleich mit dem Einzug.
So prüfen Sie einen Abzug für Möbel
Diese Fragen entscheiden, ob und wie viel Sie abziehen können.
- 1
War es beim Einzug heil?
Nur was nachweislich heil war, kann in der Mietzeit beschädigt worden sein.
- 2
Abnutzung oder Schaden?
Gebrauchsspuren sind in der Miete enthalten, echte Schäden nicht.
- 3
Wie alt ist das Stück?
Anschaffungsjahr aus der Inventarliste.
- 4
Was war es noch wert?
Der Zeitwert vor dem Schaden, nicht der Neupreis.
- 5
Reparatur oder Ersatz?
Was günstiger ist, bestimmt die Höhe.
- 6
Belegt?
Fotos, Rechnung oder Kostenvoranschlag zu jedem Abzug.
Warum das wichtig ist
Nach § 538 BGB trägt der Mieter keine Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch, auch nicht an Möbeln. Einen Abzug tragen Sie nur für Schäden darüber hinaus, und nur mit dem Zustand vom Einzug als Vergleich.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich den Neupreis eines beschädigten Sofas abziehen?
Nein, nur den Zeitwert. Das Sofa war vorher schon gebraucht, und durch den Ersatz sollen Sie nicht besser dastehen als vorher.
Gibt es feste Lebensdauertabellen für Möbel?
Im Gesetz nicht. Im Streit schätzt das Gericht die Lebensdauer (§ 287 ZPO), Anschaffungsjahr und Preis helfen dabei.
Muss ich erst reparieren lassen, bevor ich abziehe?
Nein. Sie können den Schaden nach der Rückgabe auch in Geld verlangen, ohne vorher eine Frist zur Reparatur zu setzen.
Mehr dazu
Auch zum Thema: Inventarliste Vorlage für möblierte WohnungenMöbliert an Studenten vermieten: Vertrag und ÜbergabeMöbliert vermieten: Recht, Miete und Übergabe
Rechnen Sie gerade eine möblierte Wohnung ab?
Vergleichen Sie jedes Möbelstück mit dem Einzug, bevor Sie etwas abziehen. BildProof zeigt jede Feststellung neben dem Zustand beim Einzug.
Nachweis erstellen