Möbliert vermieten: Recht, Miete und Übergabe

Welche Regeln für möblierte Wohnungen gelten und worauf es bei jeder Übergabe ankommt.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Für eine möblierte Wohnung gilt das normale Mietrecht, außer die Miete ist nur vorübergehend. Nehmen Sie jedes Möbelstück mit seinem Zustand ins Einzugsprotokoll auf und vergleichen Sie beim Auszug.

Was bei einer möblierten Vermietung zu regeln ist

Die Möbel ändern wenig am Recht, aber viel an der Übergabe. Diese Punkte gehören geklärt, bevor der Mieter einzieht.

  1. 1

    Miethöhe

    Mietpreisbremse prüfen, dazu ein angemessener Zuschlag für die Möbel.

  2. 2

    Laufzeit

    Unbefristet, vorübergehend oder befristet mit Grund nach § 575 BGB.

  3. 3

    Kaution

    Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, auch bei teurer Einrichtung.

  4. 4

    Inventarliste

    Jedes Stück nach Räumen, mit Anzahl, Alter und Zustand, als Anlage zum Vertrag.

  5. 5

    Einzugsprotokoll

    Jeder Raum und jedes Möbelstück, mit allem, was schon da war.

  6. 6

    Auszugsprotokoll

    Derselbe Durchgang, verglichen mit dem Stand vom Einzug.

Warum das wichtig ist

Nach § 538 BGB muss der Mieter Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht ersetzen, an Möbeln so wenig wie an Wänden. Abziehen können Sie nur für Schäden darüber hinaus, und dafür muss der Zustand beim Einzug feststehen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen?

Ja, wenn sie in Ihrer Gemeinde gilt und die Wohnung nicht nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist. Für die Möbel dürfen Sie einen angemessenen Zuschlag auf die zulässige Miete verlangen.

Darf ich eine möblierte Wohnung auf ein Jahr befristen?

Nur mit einem der Gründe aus § 575 BGB, beim Abschluss schriftlich genannt. Sonst gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Muss ich die Möbel im Mietvertrag aufführen?

Pflicht ist das nicht. Eine Inventarliste als Anlage zum Vertrag zeigt aber, was mitvermietet ist, und ist die Grundlage für jeden späteren Abzug.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Möblierungszuschlag: welcher Aufschlag zulässig istMöblierte Wohnung übergeben: Möbel, Geräte, KleinteileAbnutzung von Möbeln: was Vermieter abziehen dürfen

Vermieten Sie bald möbliert?

Halten Sie jeden Raum und jedes Möbelstück fest, bevor der Mieter einzieht. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz