Möbliert an Studierende vermieten: Vertrag, Kaution und Übergabe

Was im Vertrag stehen darf und wie Sie Zimmer und Möbel bei jedem Wechsel belegen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Vermieten Sie wie eine normale Wohnung, außer bei einem Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung. Nehmen Sie höchstens drei Monatsmieten Sicherheit und halten Sie Zimmer und Möbel bei jedem Einzug fest.

Was ein Vertrag mit Studierenden braucht

Studierende wechseln häufiger als andere Mieter. Diese Punkte sparen Ihnen beim nächsten Wechsel Streit.

  1. 1

    Vertragsart

    Unbefristet, mit echtem Befristungsgrund oder als Zimmer in Ihrer Wohnung.

  2. 2

    Miete

    Nettokaltmiete, Möblierungszuschlag und Nebenkosten getrennt ausgewiesen.

  3. 3

    Kaution

    Höchstens drei Monatsmieten, in Raten zahlbar, schriftlich quittiert.

  4. 4

    Elternbürgschaft

    Nur im Rahmen der drei Monatsmieten, wenn Sie sie verlangen.

  5. 5

    Inventarliste

    Jedes Möbelstück nach Räumen, mit Anzahl, Jahr und Zustand.

  6. 6

    Übergabe

    Zimmer und Möbel beim Einzug festgehalten, beim Auszug verglichen.

Warum das wichtig ist

Für normale Abnutzung an Möbeln zahlt Ihr Mieter nichts (§ 538 BGB). Einen Abzug tragen Sie nur, wenn feststeht, dass Zimmer und Möbel beim Einzug heil waren, und bei Studierenden wechselt dieser Einzug oft.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Kann ich den Mietvertrag bis zum Ende des Studiums befristen?

Nein. Das Studienende ist kein Befristungsgrund nach § 575 BGB, und ein Studium gilt nicht als vorübergehender Gebrauch. Der Vertrag wäre unbefristet.

Darf ich Kaution und Elternbürgschaft zusammen verlangen?

Nur bis zusammen drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB). Bieten die Eltern von sich aus eine Bürgschaft an, ohne dass Sie sie verlangt haben, darf sie höher sein.

Gilt die Mietpreisbremse auch für ein möbliertes Studentenzimmer?

Ja, außer bei vorübergehendem Gebrauch oder einem möblierten Zimmer in Ihrer eigenen Wohnung (§ 549 Abs. 2 BGB). Für die Möbel ist ein angemessener Zuschlag möglich.

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Zieht bald ein Student in Ihre möblierte Wohnung?

Lassen Sie die Inventarliste unterschreiben und halten Sie jeden Raum mit seinen Möbeln fest, bevor Sie die Schlüssel übergeben. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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