Übergabe durch Hausmeister oder Dienstleister: Vollmacht und Ablauf
Wie Verwaltungen Übergaben abgeben, ohne dass die Abrechnung darunter leidet.
Geben Sie jedem, der für Sie übergibt, eine schriftliche Vollmacht mit klarem Umfang und einen festen Ablauf je Einheit. Festgehalten wird vor Ort, bewertet wird in der Verwaltung.
Was muss bei jeder Übergabe festgehalten werden?
Genug, dass die Verwaltung die Kaution abrechnen kann, ohne selbst dort gewesen zu sein.
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Datum und Anwesende
Wer übergeben hat, wer übernommen hat, und in wessen Namen.
- 2
Jeder Raum
Wände, Boden und Decke, in derselben Reihenfolge wie in jeder Einheit.
- 3
Jede Feststellung
Wo sie ist, wie groß sie ist, mit Foto, ohne Urteil.
- 4
Zählerstände
Strom, Wasser und Heizung am Übergabetag.
- 5
Schlüssel
Anzahl und Art, quittiert von beiden Seiten.
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Unterschriften
Von beiden Seiten, mit dem Hinweis, in wessen Namen unterschrieben wird.
Warum das wichtig ist
Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Bis die Verwaltung abrechnet, ist die Einheit oft schon renoviert, und dann zählt nur, was der Dienstleister am Übergabetag festgehalten hat.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Braucht der Hausmeister eine schriftliche Vollmacht?
Für die Übergabe schreibt das Gesetz keine Form vor. Eine schriftliche Vollmacht zeigt aber dem Mieter und später Ihnen, was der Hausmeister erklären durfte und was nicht.
Was, wenn der Dienstleister etwas zusagt, das er nicht durfte?
Dann kann Streit darüber entstehen, ob die Zusage Sie bindet. Vermeiden Sie das, indem Sie den Umfang der Vollmacht klar begrenzen und dem Mieter zeigen lassen.
Darf der Dienstleister das Übergabeprotokoll unterschreiben?
Ja, wenn seine Vollmacht das umfasst. Achten Sie darauf, dass das Protokoll Feststellungen beschreibt und keine Erklärung enthält, dass keine Ansprüche bestehen.
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Übergeben bei Ihnen Hausmeister oder Dienstleister?
Geben Sie allen denselben Ablauf und eine klare Vollmacht mit. BildProof führt Raum für Raum durch jede Einheit und erstellt einen Zustandsbericht, den die Verwaltung abrechnen kann.
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