Kaution bei Zwischenmiete: wie viel, wann zurück, was abziehen
Was Sie als Hauptmieter bei der Kaution Ihres Zwischenmieters beachten müssen.
Nehmen Sie höchstens drei Monatsmieten, legen Sie das Geld getrennt an und ziehen Sie nur belegte Schäden ab. Der Zustand am Übergabetag ist Ihr Beleg.
Die Kaution von Anfang bis Ende
Bei einer Zwischenmiete sind Sie für die Kaution der Vermieter. Diese Schritte gehören dazu.
- 1
Vereinbaren
Betrag im Untermietvertrag, höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten.
- 2
Quittieren
Jede Zahlung schriftlich bestätigen.
- 3
Anlegen
Getrennt von Ihrem eigenen Geld.
- 4
Übergabe festhalten
Jeder Raum und die Möbel am Tag des Einzugs.
- 5
Rückgabe festhalten
Derselbe Durchgang am Tag des Auszugs.
- 6
Abrechnen
Nur belegte Schäden abziehen, den Rest zurückzahlen.
Warum das wichtig ist
Nach § 540 Abs. 2 BGB haften Sie Ihrem Vermieter für Schäden des Zwischenmieters. Die Kaution sichert Sie nur ab, wenn Sie belegen können, dass ein Schaden in seiner Zeit entstanden ist.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf ich die Kaution bar annehmen?
Ja. Quittieren Sie den Betrag schriftlich und legen Sie ihn getrennt von Ihrem eigenen Geld an.
Was, wenn der Schaden höher ist als die Kaution?
Den Rest können Sie vom Zwischenmieter verlangen, wenn Sie den Schaden und seine Höhe belegen. Solche Ansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).
Muss ich dem Zwischenmieter Zinsen zahlen?
Die Erträge der angelegten Kaution stehen ihm zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Bei wenigen Monaten ist das meist ein kleiner Betrag.
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Halten Sie jeden Raum und die Möbel fest, bevor Sie die Schlüssel abgeben. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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