Kaution bei möblierter Wohnung: welche Abzüge für Möbel zulässig sind
Was der Vermieter für Möbel von der Kaution abziehen darf und was Sie nicht hinnehmen müssen.
Für normale Abnutzung an Möbeln zahlen Sie nichts, für echte Schäden nur den Zeitwert. Der Vermieter muss beweisen, dass ein Stück beim Einzug heil war.
So prüfen Sie einen Abzug für Möbel
Jeder Abzug muss diese Fragen bestehen. Fällt er bei einer durch, müssen Sie ihn nicht hinnehmen.
- 1
Steht das Stück auf der Liste?
Was nicht mitvermietet war, kann nicht fehlen.
- 2
War es beim Einzug heil?
Das muss der Vermieter zeigen, nicht Sie.
- 3
Abnutzung oder Schaden?
Gebrauchsspuren sind in der Miete enthalten.
- 4
Zeitwert statt Neupreis?
Alter und Preis des Stücks bestimmen den Betrag.
- 5
Belegt?
Fotos, Rechnung oder Kostenvoranschlag zu jedem Abzug.
- 6
Rechtzeitig?
Ansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe, verrechnet werden darf auch danach.
Warum das wichtig ist
Nach § 538 BGB zahlen Sie keine Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch, auch nicht an Möbeln. Ob ein Abzug trägt, entscheidet am Ende der Vergleich mit dem Zustand beim Einzug.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter den Neupreis für ein beschädigtes Möbelstück abziehen?
Nein, nur den Zeitwert, also was das Stück vor dem Schaden noch wert war.
Was, wenn auf der Inventarliste etwas steht, das nie da war?
Widersprechen Sie schriftlich. Haben Sie die Liste beim Einzug unterschrieben, gilt sie aber als Beleg dafür, was da war, deshalb vor der Unterschrift genau zählen.
Wie lange darf der Vermieter mit der Kaution warten?
Gerichte gestehen meist drei bis sechs Monate zu. Ersatzansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB), mit der Kaution verrechnen darf der Vermieter aber auch danach noch.
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Ziehen Sie bald in eine möblierte Wohnung oder aus?
Halten Sie jeden Raum und die Möbel fest, beim Einzug oder spätestens beim Auszug. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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