Möbliert gemietet: gilt die Mietpreisbremse?
Wann die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen gilt und wie Sie eine zu hohe Miete zurückfordern.
Die Mietpreisbremse gilt auch möbliert, außer die Wohnung ist nur vorübergehend vermietet. Für die Möbel ist ein angemessener Zuschlag erlaubt, zu viel Miete fordern Sie mit einer Rüge zurück.
So prüfen Sie eine möblierte Miete
Vier Zahlen und eine Frage entscheiden, ob die Miete zulässig ist.
- 1
Gilt die Bremse?
Ihre Gemeinde steht in der Verordnung Ihres Bundeslandes.
- 2
Vergleichsmiete
Aus dem Mietspiegel, für eine vergleichbare unmöblierte Wohnung.
- 3
Plus 10 %
Das ist die Obergrenze ohne Möbel.
- 4
Möblierungszuschlag
Angemessen zum Wert der Möbel, die wirklich in der Wohnung stehen.
- 5
Ausnahmen
Vorübergehender Gebrauch, Neubau, umfassende Modernisierung, höhere Vormiete.
- 6
Rüge
In Textform an den Vermieter, möglichst in den ersten 30 Monaten.
Warum das wichtig ist
Nach § 556d BGB darf die Miete in Gebieten mit Mietpreisbremse höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen, auch möbliert. Wie viel für die Möbel dazukommen darf, hängt davon ab, was beim Einzug wirklich in der Wohnung stand.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie finde ich heraus, ob die Mietpreisbremse gilt?
In der Mietpreisbegrenzungsverordnung Ihres Bundeslandes steht, welche Gemeinden erfasst sind. Die Vergleichsmiete finden Sie im örtlichen Mietspiegel.
Wie hoch darf der Möblierungszuschlag sein?
Er muss zum Wert der Möbel passen. Eine feste Formel nennt das Gesetz heute nicht, üblich ist, vom Zeitwert der Einrichtung auszugehen.
Ändert sich das bald?
Ein Gesetzentwurf, im Juli 2026 in erster Lesung im Bundestag, sieht vor: Der Vermieter muss den Zuschlag vorab ausweisen, und vorübergehender Gebrauch soll grundsätzlich höchstens sechs Monate dauern. Stand September 2026 ist das noch kein geltendes Recht.
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