Übergabeprotokoll für die Ferienwohnung: Zustand ohne Unterschrift festhalten
Was bei Self-Check-in an die Stelle des unterschriebenen Protokolls tritt und was Sie erfassen sollten.
Halten Sie den Zustand bei jedem Gästewechsel selbst fest, Raum für Raum und mit belegbarem Datum. Nur so können Sie einen Schaden einer bestimmten Buchung zuordnen.
Was gehört in Ihre Aufnahme?
Die Unterschrift des Gastes ist nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass sich der Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt zeigen lässt.
- 1
Jeder Raum
Wände, Böden, Möbel und Einrichtung, nicht nur sichtbare Schäden.
- 2
Kochfeld
Es wird oft vergessen, gehört aber in jede Aufnahme.
- 3
Matratzen
Flecken lassen sich nur einem Aufenthalt zuordnen, wenn der Zustand vorher festgehalten ist.
- 4
Böden
Kratzer und Flecken im Boden gehören in jede Aufnahme.
- 5
Belegbares Datum
Die Aufnahme braucht ein Datum, das sich später zeigen lässt.
- 6
Jeder Gästewechsel
Nicht einmal pro Saison, sondern vor jedem Check-in, am besten als Teil der Endreinigung.
Welche Regeln gelten
Nach §§ 280 und 249 BGB müssen Sie als Gastgeber Schaden und Höhe belegen, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Bei Airbnb fordern Sie den Betrag nach den Airbnb-Bedingungen zum Gastgeber-Schadensschutz innerhalb von 14 Tagen nach dem Check-out beim Gast an.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Brauche ich die Unterschrift des Gastes?
Bei Self-Check-in ist sie kaum zu bekommen, und sie ist auch nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass sich der Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt zeigen lässt.
Reicht es, wenn meine Reinigungskraft die Aufnahme macht?
Ja, denn wer aufnimmt, ist weniger wichtig als wann. Machen Sie die Aufnahme am besten zum festen Teil der Endreinigung.
Welche Regeln gelten 2026 allgemein für Gastgeber?
Seit dem 20. Mai 2026 gilt in allen EU-Staaten die Verordnung (EU) 2024/1028: Wo ein Staat, eine Region oder eine Stadt eine Registrierung eingeführt hat, erhalten Sie online eine Registrierungsnummer, die Plattformen vor der Freischaltung einholen und im Inserat anzeigen. In Deutschland verlangen Städte wie Berlin und Hamburg nach ihrem Zweckentfremdungsverbot zusätzlich eine Genehmigung oder Registrierung. Prüfen Sie die Regeln Ihrer Stadt vor dem ersten Inserat.
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Kommt bald der nächste Gast?
Scannen Sie die Unterkunft vor dem Check-in und nach dem Check-out. So beruht jede Forderung auf einem Vergleich statt auf einer Unterschrift.
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