Vermüllte Wohnung nach Auszug oder Räumung: den Zustand festhalten

Was vor der Entrümpelung zu dokumentieren ist, was der Gerichtsvollzieher übernimmt und was Sie selbst belegen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Halten Sie jeden Raum fest, bevor etwas hinausgeht, und noch einmal, wenn er leer ist. Der Gerichtsvollzieher dokumentiert die Sachen, den Zustand der Wohnung belegen Sie.

Was halten Sie vor der Entrümpelung fest?

Zwei Aufnahmen: eine vom Zustand, wie Sie die Wohnung vorfinden, eine vom Zustand, wenn sie leer ist.

  1. 1

    Jeder Raum vorher

    Wie Sie ihn vorfinden, mit allem, was darin steht und liegt.

  2. 2

    Sachen mit Wert

    Was Sie verwahren müssen, getrennt von offensichtlichem Müll.

  3. 3

    Sichtbare Schäden

    Nässe, Schimmel, Gerüche, Schädlinge, beschädigte Türen und Fenster.

  4. 4

    Jeder Raum nachher

    Wände, Boden und Decke, wenn die Sachen draußen sind.

  5. 5

    Zähler

    Die Stände von Strom, Wasser und Heizung am Tag der Übernahme.

  6. 6

    Rechnungen

    Entrümpelung, Lagerung, Reinigung und Reparatur, jeweils einzeln.

Warum das wichtig ist

Ersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Wer erst nach der Entrümpelung fotografiert, kann den Zustand von vorher nicht mehr zeigen.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf ich Sachen des Mieters einfach entsorgen?

Nur, was offensichtlich niemand aufbewahren will, etwa Müll (§ 885a Abs. 3 ZPO). Alles andere verwahren Sie einen Monat lang. Unpfändbare Sachen und solche ohne zu erwartenden Erlös geben Sie auf Verlangen jederzeit heraus (§ 885a Abs. 5 ZPO).

Wer zahlt die Entrümpelung?

Bei einer Räumung nach § 885a ZPO sind Wegschaffen, Verwahren und Verwerten Kosten der Zwangsvollstreckung, die der Schuldner trägt. Zieht der Mieter freiwillig aus und lässt Sachen zurück, können Sie die Räumungskosten als Schadensersatz verlangen.

Darf ich die Kosten mit der Kaution verrechnen?

Ja, mit belegten Forderungen aus dem Mietverhältnis. Dazu gehören Räumungskosten und Schäden an der Wohnung, soweit Sie sie mit Rechnungen und dem Zustand belegen können.

Mehr dazu

Auch zum Thema: Verjährung nach § 548 BGB: sechs Monate für Schadensersatz, was Vermieter tun müssenWann darf der Vermieter die Wohnung betreten?Energieausweis-Pflicht bei Vermietung 2026Ruhestörung durch Mieter: So gehen Vermieter vor

Haben Sie eine vermüllte Wohnung zurückbekommen?

Halten Sie jeden Raum fest, bevor die Entrümpelung beginnt, und noch einmal, wenn er leer ist. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

Nachweis erstellen

Miet-Updates

Bleiben Sie beim Mieten in Deutschland auf dem Laufenden.

Mietregeln ändern sich. Wir erklären die wichtigen Änderungen verständlich. Sie bekommen gelegentlich ein Update, wenn eine wichtige Änderung im Mietrecht Sie als Mieter, Vermieter oder Hausverwaltung betreffen könnte, einfach erklärt und ohne Juristendeutsch.

Kein Spam. Nur nützliche Updates. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz