Verjährung nach § 548 BGB: sechs Monate für Schadensersatz
Wann Ihre Ansprüche wegen Schäden verjähren, was die Frist hemmt und wie Sie rechtzeitig fordern.
Ihre Schadensansprüche verjähren sechs Monate nach der Rückgabe der Wohnung. Tragen Sie die Frist ein, holen Sie einen Kostenvoranschlag ein und fordern Sie schriftlich, bevor die Zeit abläuft.
So nutzen Sie die sechs Monate
Mit diesen Schritten verlieren Sie keinen Anspruch an die Frist.
- 1
Datum notieren
Die Frist läuft ab der Rückgabe. Schreiben Sie das Datum ins Übergabeprotokoll.
- 2
Feststellungen festhalten
Jeder Schaden mit Raum, Stelle und Foto, am Tag der Rückgabe.
- 3
Kostenvoranschlag
Holen Sie früh einen ein. Eine Frist zur Reparatur müssen Sie dem Mieter nicht setzen.
- 4
Schriftlich fordern
Jeder Schaden einzeln, mit Betrag und Beleg.
- 5
Kaution verrechnen
Mit einer Barkaution geht das auch nach Fristende.
- 6
Mehr als die Kaution
Einen höheren Betrag sichern Sie vor Fristende mit Klage oder Mahnbescheid.
Warum das wichtig ist
Die Frist ist kurz, und Sie können sie nicht per Vertrag verlängern. Wer am Tag der Rückgabe schon weiß, welche Schäden neu sind, kann innerhalb der sechs Monate sicher fordern.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wann beginnt die Verjährung für Schäden an der Wohnung?
Mit dem Tag, an dem Sie die Wohnung zurückbekommen, meist der Schlüsselübergabe. Ab dann haben Sie sechs Monate (§ 548 Abs. 1 BGB).
Reicht ein Brief an den Mieter, um die Verjährung zu stoppen?
Nein, ein Brief allein hemmt die Frist nicht. Das tun Verhandlungen mit dem Mieter, eine Klage oder ein Mahnbescheid (§§ 203, 204 BGB).
Muss ich dem Mieter erst eine Frist zur Reparatur setzen?
Nein. Nach der Rückgabe dürfen Sie direkt Geld verlangen (BGH, VIII ZR 157/17).
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Zieht Ihr Mieter bald aus?
Gehen Sie bei der Rückgabe durch jeden Raum und halten Sie jede Feststellung fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht, den Sie mit dem Einzug vergleichen können.
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