Fristen beim Mieterwechsel für private Vermieter

Welche Fristen für Sie vom Auszug des alten bis zum Einzug des neuen Mieters laufen.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Ab der Rückgabe haben Sie sechs Monate für Ersatzansprüche (§ 548 Abs. 1 BGB), die Kaution prüfen Sie nach der Rechtsprechung meist drei bis sechs Monate, und die Nebenkosten rechnen Sie spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums ab. Dem neuen Mieter bestätigen Sie den Einzug innerhalb von zwei Wochen.

So nutzen Sie die Tabelle

Beim Mieterwechsel zählen vier Tage. Notieren Sie sie, dann sehen Sie jede Frist.

  1. 1

    Zugang der Kündigung

    Es zählt der Tag, an dem die Kündigung ankommt. Davon hängt ab, wann das Mietverhältnis endet.

  2. 2

    Rückgabetag

    Ab diesem Tag laufen Ihre sechs Monate für Schäden und die Prüffrist für die Kaution.

  3. 3

    Ende des Abrechnungszeitraums

    Ab diesem Tag haben Sie zwölf Monate für die Nebenkostenabrechnung des ausgezogenen Mieters.

  4. 4

    Einzug des neuen Mieters

    Ab diesem Tag laufen die zwei Wochen für die Wohnungsgeberbestätigung.

  5. 5

    Vor der Unterschrift

    Berufen Sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse, informieren Sie den neuen Mieter vorher in Textform.

  6. 6

    Zustand an beiden Tagen

    Halten Sie den Zustand am Rückgabetag und beim Einzug des neuen Mieters fest. Er ist die Grundlage jedes Abzugs.

Ihre Fristen auf einen Blick

Für einen unbefristeten Mietvertrag über eine Wohnung. Dauer, Beginn und die Vorschrift, aus der die Frist stammt.

FristDauerAb wannRechtsgrundlage
Kündigung durch den Mieter3 Monate, unabhängig von der MietdauerZugang spätestens am 3. Werktag eines Monats§ 573c Abs. 1 BGB
Ihre Kündigung, nur mit berechtigtem Interesse3 Monate, nach 5 Jahren 6, nach 8 Jahren 9 MonateZugang spätestens am 3. Werktag eines Monats, Mietdauer ab Überlassung der Wohnung§§ 573, 573c Abs. 1 BGB
Ersatzansprüche wegen Schäden6 MonateRückgabe der Wohnung§ 548 Abs. 1 BGB
Prüffrist für die Kautionmeist 3 bis 6 MonateRückgabe der WohnungRechtsprechung, § 551 BGB nennt keine Frist
Nebenkostenabrechnung12 MonateEnde des Abrechnungszeitraums§ 556 Abs. 3 BGB
Einwendungen des Mieters gegen die Abrechnung12 MonateZugang der Abrechnung§ 556 Abs. 3 BGB
Ansprüche des Mieters auf Aufwendungsersatz und Wegnahme6 MonateEnde des Mietverhältnisses§ 548 Abs. 2 BGB
Energieausweis zeigenspätestens bei der Besichtigung, Kopie unverzüglich nach VertragsschlussBesichtigung§ 80 Abs. 4 und 5 GEG
Auskunft über eine Ausnahme von der Mietpreisbremsevor der Unterschrift des Mieters, in TextformVor Vertragsschluss§ 556g Abs. 1a BGB
Wohnungsgeberbestätigung für den neuen Mieter2 WochenEinzug§ 19 Abs. 1 BMG

Warum das wichtig ist

Nach § 548 Abs. 1 BGB haben Sie sechs Monate ab der Rückgabe, um Ersatzansprüche durchzusetzen. Einen Abzug tragen Sie nur, wenn feststeht, wie die Wohnung beim Einzug und am Rückgabetag aussah.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ab wann laufen meine sechs Monate für Schäden?

Ab dem Tag, an dem Sie die Wohnung zurückerhalten, in der Regel mit der Rückgabe der Schlüssel (§ 548 Abs. 1 BGB). Wann der Mietvertrag endet, spielt dafür keine Rolle.

Wie lange darf ich die Kaution behalten?

Eine feste Frist steht nicht im Gesetz. Nach der Rechtsprechung meist drei bis sechs Monate ab der Rückgabe. Für eine noch offene Nebenkostenabrechnung dürfen Sie einen angemessenen Teil länger einbehalten.

Muss ich dem Mieter auch den Auszug bestätigen?

Nach dem aktuellen § 19 BMG bestätigen Sie den Einzug. Eine Abmeldung ist nur nötig, wenn der Mieter keine neue Wohnung im Inland bezieht (§ 17 Abs. 2 BMG), und dafür braucht er keine Bestätigung von Ihnen.

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Steht ein Mieterwechsel an?

Notieren Sie Rückgabetag und Einzugstag und halten Sie an beiden Tagen den Zustand jedes Raums fest. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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