Kautionsbürgschaft: Kosten, Rückgriff und Ihre Rechte
Was eine Kautionsbürgschaft kostet, wann der Anbieter Geld von Ihnen zurückholt und wie Sie sich wehren.
Mit einer Kautionsbürgschaft zahlen Sie jedes Jahr eine Gebühr, und was der Anbieter an den Vermieter zahlt, holt er sich von Ihnen zurück. Halten Sie den Zustand beim Einzug fest und widersprechen Sie einer angekündigten Forderung sofort schriftlich.
Was sollten Sie vor dem Abschluss wissen?
Eine Bürgschaft ersetzt die Barkaution, aber nicht die Frage, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben.
- 1
Jahresgebühr
Üblich sind 4 bis 5 % der Kautionssumme pro Jahr, und die Gebühr wird nicht erstattet.
- 2
Zustimmung nötig
Der Vermieter muss eine Kautionsbürgschaft nicht annehmen.
- 3
Rückgriff
Zahlt der Anbieter an den Vermieter, holt er sich das Geld danach von Ihnen zurück.
- 4
Ihre Einwände
Was Sie dem Vermieter entgegenhalten können, gilt auch gegenüber dem Anbieter.
- 5
Zustand beim Einzug
Ein Beleg über den Zustand beim Einzug hilft gegen unberechtigte Forderungen.
- 6
Ende der Gebühr
Sie endet, wenn Sie die zurückgegebene Bürgschaftsurkunde beim Anbieter einreichen.
Warum das wichtig ist
Nach § 768 BGB kann sich der Bürge auf Ihre Einreden berufen, und nach § 774 BGB können Sie dem Anbieter alles entgegenhalten, was Sie auch dem Vermieter hätten entgegenhalten können. Ein Beleg über den Zustand beim Einzug hilft Ihnen deshalb bei beiden.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn der Anbieter der Kautionsbürgschaft an den Vermieter gezahlt hat?
Ja, soweit die Forderung des Vermieters berechtigt war. Gegen eine unberechtigte Forderung haben Sie beim Anbieter dieselben Einwände wie beim Vermieter.
Wann endet die Gebühr für die Kautionsbürgschaft?
Wenn der Vermieter die Bürgschaftsurkunde zurückgibt und Sie sie beim Anbieter einreichen. Schon gezahlte Gebühren bekommen Sie nicht zurück.
Muss der Vermieter eine Kautionsbürgschaft annehmen?
Nein. Die Kautionsbürgschaft ersetzt die Barkaution nur, wenn der Vermieter zustimmt.
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Ziehen Sie mit einer Kautionsbürgschaft ein?
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