Kaution in der Studenten-WG: wer zahlt ein, wer bekommt sie zurück?

Was für Studierende und ihre Eltern gilt, vom Einzahlen bis zum eigenen Anteil beim Auszug.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20263 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Die Kaution ist für die ganze Wohnung auf drei Monatsmieten begrenzt und gehört den Mietern im Vertrag. Ihren Anteil bekommen Sie beim Auszug von Nachmieter oder WG, wenn Ihr Zimmer festgehalten ist.

Wer zahlt ein und wer zahlt zurück?

Das hängt vom Vertragsmodell Ihrer WG ab. Diese drei Modelle sind die häufigsten.

  1. 1

    Gemeinsamer Vertrag

    Alle stehen im Vertrag, eine Kaution für die Wohnung, alle haften gemeinsam.

  2. 2

    Hauptmieter-Modell

    Sie zahlen Ihre Kaution an die Hauptmieter:in, und sie zahlt sie Ihnen zurück.

  3. 3

    Einzelverträge

    Jedes Zimmer hat einen eigenen Vertrag und eine eigene Kaution beim Vermieter.

  4. 4

    Eltern zahlen

    Halten Sie fest, dass die Zahlung Ihr Anteil ist, mit Betrag und Datum.

  5. 5

    Elternbürgschaft

    Zählt mit, wenn der Vermieter sie verlangt. Drei Monatsmieten insgesamt.

  6. 6

    Mitbewohner zieht aus

    Anteil vom Nachmieter oder der WG, der Vermieter zahlt erst am Ende aus.

Warum das wichtig ist

Beim gemeinsamen Vertrag zahlt der Vermieter die Kaution erst am Ende aus, und Schäden gehen alle an (§ 421 BGB). Ihren Anteil bekommen Sie fair zurück, wenn feststeht, wie Ihr Zimmer bei Ihrem Einzug und bei Ihrem Auszug aussah.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Bekommen meine Eltern die Kaution zurück, wenn sie sie überwiesen haben?

Nicht automatisch. Gegenüber dem Vermieter zählt, wer im Mietvertrag steht. Wie das Geld dann zu Ihren Eltern kommt, regeln Sie untereinander.

Kann ich meinen Kautionsanteil vom Vermieter verlangen, wenn ich früher ausziehe?

Beim gemeinsamen Vertrag nein, solange das Mietverhältnis weiterläuft. Ihren Anteil zahlt meist Ihr Nachmieter oder die WG, am besten nach einer schriftlichen Vereinbarung.

Wie viel Kaution darf ein Vermieter von einer Studenten-WG verlangen?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten für die ganze Wohnung (§ 551 BGB), auch wenn fünf Personen im Vertrag stehen.

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Ziehen Sie bald in eine Studenten-WG, oder aus?

Halten Sie Ihr Zimmer und die Gemeinschaftsräume fest, bevor Sie die Schlüssel bekommen oder abgeben. BildProof führt Sie durch die Räume und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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