Unrenoviert eingezogen: So beweisen Sie den Zustand

Was Sie brauchen, wenn der Mietvertrag Renovieren verlangt, die Wohnung beim Einzug aber schon unrenoviert war.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20264 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Den Zustand vom Einzugstag müssen Sie beweisen, nicht der Vermieter. Fotografieren Sie jeden Raum ganz und heben Sie Belege auf, dann kann die Renovierungsklausel unwirksam sein.

Was zählt als Beweis für eine unrenovierte Wohnung?

Der BGH nennt selbst, womit Mieter vorsorgen können. Es zählt der Gesamteindruck, nicht ein einzelner Fleck.

  1. 1

    Ganze Räume

    Fotos von Wänden, Decken, Türen und Heizkörpern in jedem Raum, nicht nur von einzelnen Stellen.

  2. 2

    Übergabeprotokoll

    Lassen Sie vergilbte Wände, Dübellöcher oder Bilderränder beim Einzug ins gemeinsame Protokoll schreiben.

  3. 3

    Notiz im Mietvertrag

    Ein Satz wie „Mieter streicht noch drei Zimmer“ kann Jahre später viel wert sein.

  4. 4

    Belege

    Heben Sie Rechnungen für Farbe, Material oder einen Maler auf.

  5. 5

    Zeugen

    Helfer beim Einzug, Handwerker oder der Vormieter können den Zustand bestätigen.

  6. 6

    Alte Nachrichten

    E-Mails, Chats und Fotos aus der Wohnungsanzeige aus der Einzugszeit zählen ebenfalls.

Warum das wichtig ist

Nach § 307 BGB ist eine Renovierungsklausel unwirksam, wenn sie Sie ohne angemessenen Ausgleich verpflichtet, eine unrenoviert übergebene Wohnung zu renovieren. Dafür müssen Sie aber zeigen können, wie die Wohnung beim Einzug aussah.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wer muss beweisen, dass die Wohnung beim Einzug unrenoviert war?

Der Mieter. Wer sich auf die Unwirksamkeit der Renovierungsklausel beruft, muss den Zustand bei Mietbeginn darlegen und im Streitfall beweisen (BGH, 18.03.2015, VIII ZR 185/14). Einen Ausgleich für die Renovierung muss dagegen der Vermieter beweisen.

Ich bin vor Jahren ohne Fotos eingezogen. Was kann ich noch tun?

Sammeln Sie, was es noch gibt: Rechnungen für Farbe oder Maler, Nachrichten und E-Mails aus der Einzugszeit, Fotos aus der Wohnungsanzeige, Notizen im Mietvertrag und Menschen, die beim Einzug geholfen haben. Der BGH nennt Belege und Zeugen ausdrücklich als Beweismittel.

Kann ich verlangen, dass der Vermieter renoviert?

Ist die Klausel unwirksam und hat sich der Zustand seit dem Einzug deutlich verschlechtert, ja. Sie müssen sich aber in der Regel zur Hälfte an den Kosten beteiligen (BGH, 08.07.2020, VIII ZR 163/18). Maßstab ist auch hier der Zustand beim Einzug.

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Halten Sie den Zustand jedes Raums fest, bevor Sie streichen oder Möbel stellen. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.

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