Darf der Vermieter Fotos von meiner Wohnung machen?
Wann Sie Fotos zulassen müssen, wann nicht, und was bei der Übergabe anders ist.
In Ihrer bewohnten Wohnung braucht der Vermieter für Fotos in der Regel Ihre Zustimmung. Einen konkreten Schaden darf er bei einem berechtigten Termin festhalten, Inseratfotos Ihrer bewohnten Räume müssen Sie nicht dulden, und bei der Übergabe der leeren Wohnung fotografieren beide Seiten.
Wann sind Fotos durch den Vermieter in Ordnung?
Es kommt auf den Anlass an und darauf, ob Sie noch in der Wohnung wohnen.
- 1
Konkreter Schaden
Bei einem angekündigten Termin darf er die betroffene Stelle festhalten, etwa für den Handwerker.
- 2
Besichtigung
Die Besichtigung müssen Sie nach Ankündigung meist dulden, Fotos nur mit Ihrer Zustimmung.
- 3
Inserat
Fotos Ihrer bewohnten Räume für ein Inserat müssen Sie nicht dulden.
- 4
Personen
Bilder, auf denen Sie oder Ihre Familie zu sehen sind, dürfen ohne Einwilligung nicht verbreitet werden.
- 5
Ohne Ihr Wissen
Fotos in Ihrer Abwesenheit oder ohne Ankündigung müssen Sie nicht hinnehmen.
- 6
Übergabe
Bei Einzug und Auszug fotografieren beide Seiten die leere Wohnung. Machen Sie eigene Fotos.
Warum das wichtig ist
Mit dem Mietvertrag erhalten Sie den alleinigen Gebrauch der Wohnung (§ 535 BGB), und sie ist nach Art. 13 GG geschützt. Über Fotos Ihres Privatlebens entscheiden deshalb Sie, über den Zustand bei der Übergabe dagegen sollten beide Seiten Aufnahmen haben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter bei einer Besichtigung mit Nachmietern fotografieren?
Nur mit Ihrer Zustimmung. Die Besichtigung selbst müssen Sie nach Ankündigung meist dulden, Fotos Ihrer Möbel und Ihres Privatlebens aber nicht.
Darf der Makler Fotos für das Inserat machen, solange ich noch wohne?
Nicht gegen Ihren Willen. Sie können zustimmen, etwa nachdem Sie persönliche Dinge weggeräumt haben, oder ablehnen. Inseriert werden kann dann etwa mit Grundriss oder mit Fotos nach Ihrem Auszug.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis fotografiert hat?
Widersprechen Sie schriftlich und verlangen Sie, dass er die Fotos nicht verwendet und löscht. Hat er Fotos mit Personen veröffentlicht, ist das ohne Einwilligung nicht erlaubt (§ 22 KunstUrhG).
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Ziehen Sie gerade ein oder aus?
Halten Sie den Zustand jedes Raums selbst fest, dann haben Sie bei der Übergabe Ihre eigenen Aufnahmen. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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