Wasserschaden in der Mietwohnung: wer zahlt was?
Was Sie als Mieter sofort tun, welche Versicherung wofür zahlt und was Sie festhalten.
Melden Sie den Schaden sofort Ihrem Vermieter und Ihrer Hausratversicherung. Halten Sie jeden betroffenen Raum vor dem Trocknen und nach der Reparatur fest.
Was Sie nach einem Wasserschaden festhalten
Vermieter und Versicherung fragen danach. Diese Punkte gehören in Ihre Aufnahme.
- 1
Quelle
Wo das Wasser herkommt: Rohr, Heizung, Gerät oder Decke.
- 2
Betroffene Räume
Wände, Boden und Decke jedes Raums, in dem Wasser war.
- 3
Ihre Sachen
Nasse Möbel, Kleidung und Geräte, bevor Sie etwas wegwerfen.
- 4
Meldung
Datum und Uhrzeit Ihrer Nachricht an den Vermieter, mit Kopie.
- 5
Trocknung
Wann Geräte stehen, in welchen Räumen und wie lange.
- 6
Nach der Reparatur
Dieselben Räume noch einmal, damit der Stand danach feststeht.
Warum das wichtig ist
Ein Wasserschaden verändert die Wohnung mitten in der Mietzeit. Was er beschädigt hat und wie der Stand nach der Reparatur ist, zählt für die Versicherung, die Mietminderung und später für Ihre Kaution.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Wasserschaden selbst bezahlen?
Schäden am Gebäude trägt der Vermieter, meist über seine Gebäudeversicherung. Haben Sie den Schaden selbst verursacht, etwa mit einer auslaufenden Waschmaschine, kann Ihre private Haftpflichtversicherung zuständig sein.
Wer zahlt für meine nassen Möbel?
Ihre Hausratversicherung, wenn Sie eine haben. Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt nur das Gebäude, nicht Ihre Sachen.
Darf ich die Miete nach einem Wasserschaden kürzen?
Solange die Wohnung beeinträchtigt ist, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB), wenn Sie den Schaden gemeldet haben. Zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt, bis die Höhe geklärt ist.
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Hatten Sie gerade einen Wasserschaden?
Halten Sie jeden betroffenen Raum fest, bevor getrocknet und repariert wird. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht.
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