Privathaftpflicht als Mieter: braucht man sie?

Was das Gesetz verlangt, wofür Sie haften und was eine private Police in der Mietwohnung meist deckt.

BildProof RedaktionAktualisiert 30.9.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Kein Gesetz verlangt sie, aber für Schäden über die normale Abnutzung hinaus haften Sie. Eine Privathaftpflicht deckt Mietsachschäden meist mit Ausschlüssen ab, und sie zahlt nur für Schäden aus Ihrer Mietzeit.

Was entscheidet, ob Sie für einen Schaden zahlen

Mit oder ohne Versicherung, diese Fragen kommen zuerst.

  1. 1

    War er schon da?

    Ein Schaden aus der Zeit vor Ihrem Einzug ist nicht Ihrer.

  2. 2

    Abnutzung oder Schaden?

    Normale Abnutzung schulden Sie nie (§ 538 BGB).

  3. 3

    Haben Sie ihn verursacht?

    Sie stehen für Schäden ein, die Sie oder Ihre Gäste verursachen.

  4. 4

    Was sagt der Mietvertrag?

    Manche Mietverträge erwähnen eine Versicherung. Lesen Sie die Klausel.

  5. 5

    Was deckt Ihre Police?

    Mietsachschäden, Ausschlüsse und Summen stehen in den Bedingungen.

  6. 6

    Können Sie den Zustand zeigen?

    Beim Einzug und am Tag, an dem der Schaden entstand.

Was eine Privathaftpflicht in der Mietwohnung meist zahlt

Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Versicherer. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.

FallMeist gedeckt?Warum
Kerbe im Parkett, gesprungene Fliese, beschädigte TürMeist jaMietsachschaden an gemieteten Räumen
Wasserschaden in der Wohnung darunterMeist jaSchaden an fremdem Eigentum
Normale Abnutzung wie Laufspuren oder verblasste FarbeNeinSchulden Sie gar nicht (§ 538 BGB)
Zerbrochenes Fenster oder anderes GlasMeist nichtTypischer Ausschluss
Schaden an der HeizungMeist nichtTypischer Ausschluss
Mitvermietete Möbel oder verlorene SchlüsselJe nach VertragPrüfen Sie die Bedingungen
Absichtlich verursachter SchadenNeinVorsatz ist ausgeschlossen

Warum das wichtig ist

Die Haftung, und mit ihr jede Versicherungsleistung, betrifft nur Schäden aus Ihrer eigenen Mietzeit. Ob eine Spur Ihre ist, hängt davon ab, wie die Wohnung beim Einzug aussah. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Versicherungsberatung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist eine Privathaftpflicht für Mieter Pflicht?

Ein Gesetz, das sie vorschreibt, gibt es nicht. Lesen Sie trotzdem Ihren Mietvertrag, und fragen Sie Ihren Vermieter, wenn Ihnen eine Klausel zur Versicherung unklar ist.

Zahlt die Privathaftpflicht für Schäden an meiner Mietwohnung?

Policen schließen Mietsachschäden an gemieteten Räumen meist ein, etwa an Boden, Wänden und Türen. Glas- und Heizungsschäden sind typische Ausschlüsse, prüfen Sie also Ihre Bedingungen.

Zahlt die Versicherung beim Auszug für normale Abnutzung?

Nein, denn für normale Abnutzung schulden Sie nichts (§ 538 BGB). Ein Versicherer zahlt nur für Schäden, für die Sie haften.

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