Kaution zurück nach dem Umzug ins Ausland
Was Sie vor der Abreise regeln, und wie Sie die Kaution zurückbekommen, wenn Sie im Ausland wohnen.
Hinterlassen Sie Ihre neue Anschrift und eine IBAN schriftlich, halten Sie die Wohnung an Ihrem letzten Tag fest und warten Sie die Prüffrist ab. Fordern Sie dann mit Frist zurück, und kommt nichts, nutzen Sie die Wege, die auch aus dem Ausland funktionieren.
Was Sie vor der Abreise regeln
Im Ausland läuft alles per E-Mail und Post. Diese Punkte sorgen dafür, dass es klappt.
- 1
Neue Anschrift
Schriftlich bei der Übergabe. Eine Postanschrift, nicht nur eine E-Mail.
- 2
IBAN und BIC
Das Konto für die Kaution, wenn möglich im SEPA-Raum.
- 3
Übergabeprotokoll
Von beiden Seiten unterschrieben, mit einer Kopie für Sie.
- 4
Jeder Raum festgehalten
Wände, Boden, Decke und was davor steht, an Ihrem letzten Tag.
- 5
Schlüssel gegen Quittung
Mit der Rückgabe beginnt die Prüffrist des Vermieters.
- 6
Abmeldebestätigung
Belegt, wann Sie Deutschland verlassen haben.
Ihre Wege zum Geld aus dem Ausland
Fangen Sie oben an. Jeder Schritt lohnt sich erst, wenn der davor nicht gewirkt hat.
| Weg | Wann er passt | Wo | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Schriftliche Aufforderung | Nach der Prüffrist, mit einer Frist von etwa 14 Tagen | An den Vermieter, auf belegbarem Weg | § 286 BGB |
| Mahnbescheid | Der Vermieter zahlt nicht und nennt keinen Grund | Amtsgericht Wedding in Berlin, wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen | § 689 Abs. 2 ZPO |
| Klage in Deutschland | Der Vermieter bestreitet den Anspruch oder widerspricht dem Mahnbescheid | Das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt | § 29a ZPO |
| Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen | Sie wohnen jetzt in einem anderen EU-Staat (nicht Dänemark), Forderung bis 5.000 Euro | Ein deutsches Gericht, per Formblatt, ohne Anwaltszwang | Verordnung (EG) Nr. 861/2007 |
| Europäisches Mahnverfahren | Sie wohnen jetzt in einem anderen EU-Staat und erwarten keinen Streit | Amtsgericht Wedding in Berlin | Verordnung (EG) Nr. 1896/2006, § 1087 ZPO |
Warum das wichtig ist
Ihr Anspruch auf die Kaution gilt im Ausland genauso, aber Sie können nicht vor Ort widersprechen. Ob ein Abzug hält, hängt davon ab, wie die Wohnung bei der Rückgabe aussah, und nur was festgehalten ist, nehmen Sie über die Grenze mit.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten, wenn ich ins Ausland gezogen bin?
So lange wie bei jedem Mieter: meist drei bis sechs Monate nach der Rückgabe. Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf er einen angemessenen Teil länger behalten und muss den Rest auszahlen.
Kann der Vermieter die Kaution auf ein ausländisches Konto überweisen?
Im SEPA-Raum, zu dem alle EU-Staaten gehören, geht eine normale Überweisung auf Ihre IBAN. Außerhalb klären Sie den Weg mit dem Vermieter vor der Abreise.
Kann ich meinen Vermieter aus dem Ausland verklagen?
Einen Mahnbescheid können Sie beim Amtsgericht Wedding in Berlin beantragen, wenn Sie nicht mehr in Deutschland wohnen (§ 689 Abs. 2 ZPO). Aus einem anderen EU-Staat steht Ihnen auch das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis 5.000 Euro offen.
Mehr dazu
Auch zum Thema: Kautionsbürgschaft: Was Mieter 2026 wissen müssenKautionszinsen: Was Mieter bekommen und wie Sie es prüfenWiderspruch gegen die Kautionsabrechnung: MusterAlle Ratgeber: Kaution
Verlassen Sie Deutschland bald?
Halten Sie jeden Raum fest, bevor Sie die Schlüssel abgeben. BildProof führt Sie durch die Wohnung und erstellt einen strukturierten Zustandsbericht, den Sie von überall abrufen können.
Nachweis erstellen