Kaution einbehalten wegen der Nebenkosten: wie viel ist erlaubt?

Was der Vermieter bis zur Nebenkostenabrechnung zurückhalten darf und wann Sie den Rest bekommen.

BildProof RedaktionAktualisiert 1.10.20262 Min. LesezeitDeutschland
Kurz gesagt

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution behalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen. Den Rest zahlt er nach der Prüfzeit samt Zinsen aus.

So prüfen Sie den Einbehalt

Mit diesen Punkten sehen Sie schnell, ob der Betrag passt.

  1. 1

    Nachzahlung zu erwarten?

    Schauen Sie in die Abrechnungen der letzten Jahre. Gab es immer Guthaben, spricht wenig für einen Einbehalt.

  2. 2

    Höhe

    Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrer monatlichen Vorauszahlung. Drei bis vier Monate gelten in der Praxis oft als Richtwert.

  3. 3

    Nur ein Teil

    Der Rest der Kaution darf nicht für die Nebenkosten festgehalten werden.

  4. 4

    Abrechnungsfrist

    Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei Ihnen sein.

  5. 5

    Pauschale

    Zahlen Sie eine feste Pauschale ohne Abrechnung, gibt es nichts nachzuzahlen.

  6. 6

    Zinsen

    Die Zinsen auf die Kaution stehen Ihnen zu, auch auf den einbehaltenen Teil.

Ein Beispiel

Ein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember, Auszug Ende Juni.

WasWann oder wie viel
Kaution1.800 €
Monatliche Vorauszahlung Nebenkosten200 €
Einbehalt, der in der Praxis oft als angemessen gilt600 € bis 800 €
Rest, auszuzahlen nach der Prüfzeit1.000 € bis 1.200 € samt Zinsen
Spätester Zugang der Abrechnung31. Dezember des Folgejahres

Warum das wichtig ist

Der Einbehalt für die Nebenkosten ist meist ein kleiner Teil. Über den größeren Teil entscheidet der Zustand der Wohnung, und den zeigen Sie mit Ihren eigenen Aufnahmen vom Einzug und vom Auszug.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die ganze Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung behalten?

Nein. Er darf nur einen angemessenen Teil behalten, der zur erwarteten Nachzahlung passt, und muss den Rest auszahlen.

Wie lange darf der Vermieter wegen der Nebenkosten etwas zurückhalten?

Bis die Abrechnung kommt, höchstens bis zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach muss er den einbehaltenen Teil meist auszahlen.

Was, wenn ich in den letzten Jahren immer Geld zurückbekommen habe?

Dann ist eine Nachzahlung kaum zu erwarten. Weisen Sie den Vermieter darauf hin und fordern Sie den einbehaltenen Teil zurück.

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