Kaution einbehalten wegen der Nebenkosten: wie viel ist erlaubt?
Was der Vermieter bis zur Nebenkostenabrechnung zurückhalten darf und wann Sie den Rest bekommen.
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution behalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist. Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums kommen. Den Rest zahlt er nach der Prüfzeit samt Zinsen aus.
So prüfen Sie den Einbehalt
Mit diesen Punkten sehen Sie schnell, ob der Betrag passt.
- 1
Nachzahlung zu erwarten?
Schauen Sie in die Abrechnungen der letzten Jahre. Gab es immer Guthaben, spricht wenig für einen Einbehalt.
- 2
Höhe
Vergleichen Sie den Betrag mit Ihrer monatlichen Vorauszahlung. Drei bis vier Monate gelten in der Praxis oft als Richtwert.
- 3
Nur ein Teil
Der Rest der Kaution darf nicht für die Nebenkosten festgehalten werden.
- 4
Abrechnungsfrist
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei Ihnen sein.
- 5
Pauschale
Zahlen Sie eine feste Pauschale ohne Abrechnung, gibt es nichts nachzuzahlen.
- 6
Zinsen
Die Zinsen auf die Kaution stehen Ihnen zu, auch auf den einbehaltenen Teil.
Ein Beispiel
Ein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember, Auszug Ende Juni.
| Was | Wann oder wie viel |
|---|---|
| Kaution | 1.800 € |
| Monatliche Vorauszahlung Nebenkosten | 200 € |
| Einbehalt, der in der Praxis oft als angemessen gilt | 600 € bis 800 € |
| Rest, auszuzahlen nach der Prüfzeit | 1.000 € bis 1.200 € samt Zinsen |
| Spätester Zugang der Abrechnung | 31. Dezember des Folgejahres |
Warum das wichtig ist
Der Einbehalt für die Nebenkosten ist meist ein kleiner Teil. Über den größeren Teil entscheidet der Zustand der Wohnung, und den zeigen Sie mit Ihren eigenen Aufnahmen vom Einzug und vom Auszug.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die ganze Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung behalten?
Nein. Er darf nur einen angemessenen Teil behalten, der zur erwarteten Nachzahlung passt, und muss den Rest auszahlen.
Wie lange darf der Vermieter wegen der Nebenkosten etwas zurückhalten?
Bis die Abrechnung kommt, höchstens bis zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach muss er den einbehaltenen Teil meist auszahlen.
Was, wenn ich in den letzten Jahren immer Geld zurückbekommen habe?
Dann ist eine Nachzahlung kaum zu erwarten. Weisen Sie den Vermieter darauf hin und fordern Sie den einbehaltenen Teil zurück.
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